Rechte: 5. Wehrpflicht, Bundeswehr, Zivilschutz

Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.

Der Jahreswechsel steht bevor, und so mache ich hier eine mehrwöchige Pause, bevor es irgendwann im Januar mit dieser Serie weitergeht.
Ich wünsche allen Lesern schöne Feiertage, sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016.


5. Wehrpflicht und Bundeswehr

In Artikel 12a des Grundgesetzes besagt Absatz 1:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Das Wehrpflichtgesetz beginnt mit

§ 1 Allgemeine Wehrpflicht
(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

Seit dem 1. Juli 2011 ist zwar die Wehrpflicht ausgesetzt, d.h. sie wird nicht mehr vollzogen, die entsprechenden Gesetze sind aber weiterhin gültig, und können jederzeit durch Bundestagsbeschluss wieder reaktiviert werden.

Weiterhin gelten in der Bundeswehr unterschiedliche Bestimmungen für Männer und Frauen (ärztliche Untersuchungen, Haartracht, Anforderungen für Sportabzeichen als Verwendungsvoraussetzung, ..), die ich hier nicht im Einzelnen wiedergeben möchte (sh. aber weiter unten bei den Kommentarbeispielen).

Ergänzung: Zivilschutz (11.11.2019)
Da Männer auch in Zivilschutzverbänden verpflichtet werden dürfen, können sie zur Teilnahme bei Feuerwehr o.ä. gezwungen werden, wenn es zu wenige Freiwillige gibt, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Feuerwehrgesetze sind jedoch Ländersache, so dass die Umsetzung unterschiedlich sein kann.

Aus den Kommentaren:
Kommentar von Bombe 20:

5a. Wehrpflicht

Artikel 12a GG erlaubt dem Staat die Verpflichtung von Männern zum Kriegs- und anderen Diensten. Frauen dürfen erst verpflichtet werden, wenn keine Männer und Freiwilligen mehr verfügbar sind, und auch dann nur zu Sanitätsdiensten und ausdrücklich nicht zum Dienst mit der Waffe.
Art. 17a GG erlaubt zudem die Einschränkung diverser Grundrechte von Zwangsdienstleistenden.

Aber Wehrpflichtige sind ja sowieso nicht mehr Eigentümer ihres eigenen Körpers. §109 StGB bedroht die Verstümmelung zum Zweck der Wehrpflichtentziehung (Und zwar auch dann, wenn der Betreffende erst in der Zukunft wehrpflichtig werden kann!) ganz zufällig mit exakt dem gleichen Strafmaß wie §109e StGB die Beschädigung von Verteidigungsmitteln.

Wenig bekannt dürfte sein, daß es nicht nur Soldaten verboten ist, Angst zu haben (jedenfalls aufgrund dieser zu handeln: §6 WehrstrafG), auch Zivildienstleistende sind verpflichtet, auf Befehl ihr Leben für andere zu riskieren (§27 III ZDG).

(Nebenbei wird oft übersehen, daß der Zwangsmilitärdienst ja zweierlei bedeutet: Einerseits das (derzeit ausgesetzte) Herausreißen aus dem normalen Leben in einen –aua, Femsprech färbt ab:– strukturell gewalttätigen Kontext und den Raub von Lebenszeit, andererseits die möglicherweise tödliche Zwangsverpflichtung als Kriegswaffenbediener und Kanonenfutter im Kriegsfall.)

5b. Bundeswehr

Leitprinzip ist Gleichstellung (nicht Gleichberechtigung): §2 II SGleiG

Wo Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen: §7 I S.2 SGleiG
Ebenso bei Beförderungen: §8 S.1 SGleiG

Kommentar von HansG:

Die Bundeswehr fordert von ihren Soldaten, dass sie jährlich das Deutsche Sportabzeichen ablegen. Dabei gelten für Männer und Frauen unterschiedliche Kriterien.

Kommentar von Bombe20:

Bei “Bundeswehr” fiel mir noch die (relativ) neue Dienstvorschrift A-2630/1 “Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr” ein.

Die erlaubt Soldatinnen z.B. beliebige Haarlängen, solange die Haare “gezopft” oder gesteckt getragen werden (Punkt 204), während die von männlichen Soldaten bei aufrechter Kopfhaltung den Kragen nicht berühren dürfen (Pkt. 202). Ebenso dürfen nur Soldatinnen dekorative Kosmetik benutzen (ja, gut…) (Pkt. 302) und Ohrstecker tragen (Pkt. 501).

Und bei Gelegenheiten, zu denen der Gesellschaftsanzug getragen wird, dürfen Soldatinnen dem Anlaß angemessen diese Vorschriften noch großzügiger auslegen und zudem farbigen Nagellack tragen. (Klarlack ist interessanterweise auch im Dienst beiden Geschlechtern erlaubt.)

Daran, daß das alles total rechtmäßig ist, dürfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 zur Vorgängervorschrift (Az. BVerwG 1 WRB 2.12) kaum ein Zweifel bestehen. Die Richter entschieden da, daß lange Haare eine geeignete Maßnahme zur Förderung von Frauen darstellen.

Kommentar von krams:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 12a

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

->Wehrpflicht (wurde schon erwähnt), altersmäßig unbegrenzt, selbiges gilt auch für Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

->Verpflichtung nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Positiv ist übrigens, dass die bis Mitte der neunziger Jahre meist nur auf Männer beschränkte Möglichkeit der Zwangsverpfllichtung für die Feuerwehr heute geschlechtsneutral formuliert ist.

Kommentar von Bombe 20:

Verwaltungsvorschriften

5. Wehrpflicht/Bundeswehr

Bei Musterungs-, Annahme-, Einstellungs- und Entlassungsuntersuchungen sind gemäß ZDv 46/1 Nr. 234 die männlichen Genitalien durch Inspektion und Palpation zu untersuchen, während bezüglich der weiblichen primären Geschlechtsorgane gemäß Nr. 235 im Normalfall lediglich eine Anamnese erhoben wird. Sollte irgendwann während der Bewerbung oder der Dienstzeit eine gynäkologische Untersuchung erforderlich oder fällig werden, ist diese gemäß Anlage 7 “ausschließlich von zivilen Gynäkologen bzw. Gynäkologinnen durchzuführen” (Unterstreichung im Original), was vermutlich auch eine freie Arztwahl bedeutet.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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23 Antworten zu Rechte: 5. Wehrpflicht, Bundeswehr, Zivilschutz

  1. Bombe 20 schreibt:

    Im letzten Zitat sollten die Worte “ausschließlich von zivilen Gynäkologen bzw. Gynäkologinnen durchzuführen” eigentlich komplett unterstrichen sein, sonst macht die Klammer dahinter nicht so richtig viel Sinn. Die WordPress-Kommentarfunktion frißt offenbar manche Tags.

    B20

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  2. Die Bundeswehr hatte sogar in Afghanistan Gleichstellungstanten mit!

    “ Ich war aber auch im Nebenamt als Gleichstellungsvertrauensfrau für das 18. Deutsche Einsatzkontingent tätig.“

    https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W27X9G7N943DBWNDE

    Unfassbar. 😦

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  3. Mycroft schreibt:

    Ja, das kommt noch von der klassischen Arbeitsaufteilung der Geschlechter her: Männer starben auf dem Schlachtfeld, Frauen im Kindbett.

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  4. Pingback: Rechte: 13. Sexuelle Selbstbestimmung | ☨auschfrei

  5. Plietsche Jung schreibt:

    Die Wehrpflicht war und ist immer ungerecht und ich verstehe auch nicht, warum man kein Jahr Dienst für alle Personen ins Gesetz schreibt. Stattdessen gibt es ein „freiwilliges“ soziales Jahr. Was für ein Eiertanz !

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  6. deutschlandssterne schreibt:

    Die Wehrpflicht ist die Aufgabe von Männern, weil es unsere Pflicht ist Frauen und Kinder zu schützen. Wir haben es in zwei Weltkriegen geschafft Frauen aus den Schlachten herauszuhalten. Diese letzte Ethik haben wir uns selbst in Zeiten des Nationalsozialismus bewahrt. Von mir aus dürfen Frauen zur Blaskapelle oder zum Sanitätsdienst, aber nicht auf das Schlachtfeld. Aber Frau Verteidigungsminister hat vom Krieg keine Ahnung, sie hatte noch nicht einmal eine Waffe in der Hand. Ein wahres Vorbild für Rekruten! Wollen Sie bei einem Schreiner lernen, der noch nie einen Hobel in der Hand hatte?
    Uschi will ja jetzt auch Teilzeitarbeitsplätze für Soldatinnen und Betriebskindergärten!
    Und soll dann die Soldatin in Spitzenhöschen zum Taliban um drei Nachmittag: „Lieber Taliban, es ist jetzt 15.00 Uhr, ich muß jetzt mein Kind von der Feltkita abholen?“

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    • Die Wehrpflicht gehört abgeschafft, aber dass Frauen nicht müssen ist solange sie existiert (wenn auch „ausgesetzt“) ist falsch.
      Die Männer die im „Verteidigungsfall“ unbedingt kämpfen wollen, sollen das gerne tun.
      MICH zwingt aber auch im Verteidigungsfall NIEMAND dazu.
      Was sollen die sonst machen? Im Gegensatz zu allen Regimen zuvor (damit beziehe Ich auch Kaiserreicht etc. mit ein, und schließe die BRD nicht aus) wird man mich wohl kaum erschießen, erhängen etc.. Statt mich an der Front erschießen zu lassen, evtl. mal nass zu werden, zu frieren, kann Ich die Zeit im „schlimmsten Fall“ in einer Zelle verbringen…
      Und nach Deutschem Strafvollzugsrecht (angenommen das Militär hat sich an diese Regeln zu halten, ist anzunehmen) hat man auch Rechte wie z.B. TV und Radio.
      Ich glaube Paragraph 70 (oder umliegend). Auch wenn es Einigen nicht gefallen mag, ICH finde es gut. Aber Ich bin auch gegen Freiheitsstrafen generell. Wie auch studierte Kriminalisten, die das sogar auf einem Uniserver schreiben:
      http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Welt_ohne_Gefängnisse

      Und dann bleibt mir noch die Möglichkeit der Flucht. Will man mich etwa daran hindern?
      Wenn es dann zum Äußersten käme, habe Ich das legitime Recht auf Notwehr, wenn nötig auch mit lethalen MItteln…
      Hätte Ich damals Besuch von Feldjägern bekommen, Ich hätte für nichts garantiert.
      Ich erinnere mich an eine Doku in der ein Deutscher Soldat aus dem 1WK erzählte, dass er einen Gegner in die Kehle tot biss…
      Bei Kettenhunden/Waschbrettgesichtern verschärfend, weil ihre Arbeit, ihr Posten an sich moralisch verwerflich ist bzw. war. Solange die Aussetzung besteht kann Ich das zumindest relativieren, wer sich freiwillige dem System unterzieht…

      Was ist denn eine „Feltkita“?
      Etwa in der Schule „Schreibe wie du sprichst gehabt?
      Das versaut Generationen, und lässt diese Menschen dumm wirken 0_o.
      Ich stelle aber fest, der Rest ist ganz OK…

      Das hat nichts mit „Ethik“ zu tun, im Gegenteil.
      „Ethik“ hieße eher die Wehrpflicht ganz abzuschaffen, oder fürs Erste auch Frauen einzubeziehen.
      Es geht den Staat auch NICHTS an, was Menschen mit ihrem Körper machen, oder ob sie zu zeugende Kinder „designen“ lassen etc.. Letzteres erfolgt ja nicht zum Nachteil des Kindes (gehen wir davon aus, dass die Methoden erforscht und sicher sind).
      Oder ob sie ihre Gene verändern lassen, und so bei natürlicher Zeugung diese Änderungen weitergeben.

      Man sollte beginnen Bundeswehroffiziere und Staatsanwälte und Richter die Totalverweigerern Probleme gemacht haben in einer Art Liste inkl. ihrer Taten zu verewigen, um diese später einmal bestrafen zu können.
      Bei den Stasi-Mitarbeiern war es ja nicht anders.
      Und auch wenn keine offizielle Bestrafung erfolgen wird (gehe Ich nicht von aus), so sollten die Namen, aktuelle Adressen etc. doch so früh wie möglich auf einer Webseite verewigt werden. Jeder soll die Möglichkeit haben keinen Umgang mit solchen Menschen zu pflegen, sie nicht als Nachbarn zu größen, zum Grillen/Sylvester etc. einladen, sie nicht in den Verein aufzunehmen, ihnen nichts im eigenen Laden zu verkaufen (Hausverbot, könnte auch der einzige Supermarkt im Ort sein…)…
      Ich vergaß noch eine Gruppe, Feldjäger. Die haben sich auch Schuldig gemacht, niemand hat sie gezwungen das zu machen…
      Wenn Ich zurück denke, hat die BW Glück gehabt.
      Evtl. hätte Ich damals versucht heimliche Aufnahmen zu machen, um so die BW öffentlich anzuprangern. YouTube und Co. gab es noch nicht, aber so etwas kann danach ja auch warten…
      Außerdem, wie reagiert man auf jemand der damals glaubwürdig angibt, dass man ihm besser keine scharfe Waffe in die Hand gibt?!? Da besteht dann ja auch die Gefahr für die Anderen.

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  7. Sternegibtsnich schreibt:

    Frauen sind also mehr wert, weshalb ihr Leben nicht auf demSchlachtfeld gefährdet werden darf?
    Deshalb kann es ethisch nur korrekt sein, wenn Männer ihr Leben lassen, zum Wohle der Frauen, die sie übervorteilen?
    Na dann viel Spaß auf dem Schlachtfeld – aber ohne mich…

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  8. SG schreibt:

    Das dürfte was damit zu tun haben, dass nur wenige Männer ausreichend sind und innerhalb einer Generation wieder eine brauchbare Bevölkerungsdichte hinzubekommen. Aber Frauen braucht es dagegen viel mehr. Daher finde ich die Geschlechtertrennung biologisch und historisch (früher (<1700) war die Bevölkerungsdichte viel geringer und so ein Kreig konnte schon weite Landstriche entvölkern) begründet. Nur gilt das noch heutzutage?

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    • Das ist sicher ein wichtiger Aspekt.

      Da Frauen auch i.A. körperlich schwächer sind als Männer, sind sie für Kämpfe, die Kraft benötigen, auch schlechter geeignet. (Hoch-)schwangere gleich gar nicht.

      Heutzutage gibt es sicherlich auch Aufgaben, die ebenso von Frauen erledigit werden können.

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      • SG schreibt:

        Naja. OK, ich würde keine (durchschnittliche) Frau mit Kriegshammer und Plattenpanzer vorne hinstellen. Aber die durchschnittliche Frau ist durchaus genauso geschickt wie die durchschnittlichen Männer (oder geschickter – Vorurteil?). Wieso nicht mit Kettenhemd und Einhänder in die zweite Reihe? Frei nach Terry Pratchett: Das Geheimnis ist sich nicht treffen zu lassen, also da zu sein, wo der Gegner hinschlägt (Roman: Echt zauberhaft).

        Und heutzutage? Sehe ich bei weitem weniger Probleme. Wenn es zum Nahkampf kommt, ist es eh zu spät, soweit sollte es nicht kommen. Und der Rest ist auch hauptsächlich Geschick und Nerven.

        (Ach ja: Alles IMHO, und ich bin nicht vom (Kriegs-)Fach!)

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    • Ano Nymos schreibt:

      Was ist denn eine „Brauchbare Bevölkerungsdichte“ 0_o?
      Und am besten Weiß und „Arisch“?
      Deutschland „braucht“ keine 80Mio, auch 40Mio reichen aus…
      Andere Länder kommen auch mit 20, 10, 8Mio aus.
      In Europa, auch reiche Länder.

      Außerdem:

      Wenn das in evtl. 10, 15, 20… Jahren perfektioniert ist, braucht es nicht mal mehr eine Frau für die erste Zeit.
      Und es braucht HEUTE nicht mal mehr Frauen um eine Eizelle für diese „Ektogenese“ zu bekommen:
      http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/maeuse-aus-kuenstlicher-eizelle-geschaffen-a-1117093.html

      Das sind zwar Mäuse, aber es zeigt schon dass es auch am Menschen ginge.
      Man will natürlich noch die Erfolgsrate verbessern.
      Spermien sind komplexer, daher ist deren Herstellung aus einer Hautzelle zwar auch möglich, aber noch nicht erfolgreich…

      Ich glaube eher, dass diese „schlichten Menschen“ mangels anderer Fähigkeiten etc. nicht nur einen „Nationalstolz“ haben, sondern auch den „Beschützer“ und „Ernährer“ als Ersatzqualifikation zum profilieren betrachten…

      Intelligente Menschen sind übrigens nachweislich:
      * Eher Links/Linksliberal als Rechts/Konservativ, Rechtsextrem…
      * Glücklicher
      * Ohne tägliche oder auch nur zwingende Kontakte nicht „einsam“.
      Können auch Tage, Wochen, ihr ganzes Leben ohne „Freunde“ sein, ohne deswegen „unglücklich zu sein. Haben eher wenige bessere Freunde die sie auch nicht ohne Grund („einen trinken gehen“ ist z.B. kein „Grund“, gemeinsame Interessen schon) sehen müssen…

      Und jetzt kommt das unvorstellbare für solch „einfache Menschen“, Ich bin sogar dafür Männer abzuschaffen… OK, auch Frauen…
      Dass es einmal immer mehr Menschen gibt die sich durch die Gentechnik entscheiden ein Kind zu bekommen dass so viel bzw. wenig von beiden hat, dass es Psychisch nicht „männlich“, aber auch nicht „weiblich“ ist.

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      • SG schreibt:

        Wie kommt man von ‚Bevölkerungsdichte‘ auf ‚weiß, arisch‘? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und ich habe nicht von heute geredet, sondern die historische Situation beleuchtet. Und ob man damals die Zahl ‚Millionen‘ im Zusammenhang mit der Bevölkerung genannt hat…? Und was eine ‚brauchbare Dichte‘ ist, sollen andere diskutieren. Dazu habe ich nicht die das notwendige Wissen.

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      • Fiete schreibt:

        „Ich bin sogar dafür Männer abzuschaffen… OK, auch Frauen…“
        Das müffelt aber schon ein wenig nach „Ökonazi“, Methodik: „Unser Planet kommt ohne Menschen eher besser klar, als mit“….
        Welche Abschaffungsvariante bevorzugst Du?

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        • SG schreibt:

          Ich habe das als ‚Abschaffung der Geschlechtsidentität‘ interpretiert – passt zum Thema ‚Mensch aus der Retorte‘. Wäre ich so schön – zum Teil – für.

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