Rechte: 17. Blutspenden

Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.


17. Blutspenden

Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens beauftragt in §12, Abs. 1 die Bundesärztekammer zur Erstellung von Richtlinien.

Die Bundesärztekammer kann den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen ergänzend zu den Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 12 im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde in Richtlinien feststellen.
Bei der Erarbeitung der Richtlinien ist die angemessene Beteiligung von Sachverständigen der betroffenen Fach- und Verkehrskreise und der zuständigen Behörden von Bund und Ländern sicherzustellen. Die Richtlinien werden von der zuständigen Bundesoberbehörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Im Bundesanzeiger vom 9. Juli 2010 findet man als „Kriterien für den Dauerausschluss“ unter Punkt 2.2.1:

  • Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich überhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragene schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen:
    • heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
    • Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
    • männliche und weibliche Prostituierte.

    Das bedeutet, dass homosexuelle Männer nicht blutspenden dürfen, Lesben hingegen schon.
    Die Begründung ist insofern nachvollziehbar, da deren Spende ein erhöhtes Risiko der Übertragung von Krankheiten auf andere beinhalten könnte.
    Andererseits ist fraglich, ob eine generelle Ablehnung von Schwulen gerechtfertigt ist, insbesondere auch im Hinblick auf verbesserte Untersuchungsverfahren.

    Update März 2023
    Ab 1. April 2023 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, bei der sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein dürfen.
    Die Bundesärztekammer ist verpflichtet, danach innerhalb von vier Monaten im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinien anzupassen.


    Zur Ergänzung ist noch das Spenden von Menstruationsblut zur Gewinnung von Stammzellen erwähnenswert.
    Von dieser Möglichkeit sind Männer (einschließlich Transfrauen) generell aufgrund der Naturgesetze ausgeschlossen.

    Über Anne Nühm (breakpoint)

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    18 Antworten zu Rechte: 17. Blutspenden

    1. aliasnimue schreibt:

      Gerade gelesen:
      „Wir wollen an der RWTH Aachen besonders die Karrieren von Frauen fördern und freuen uns daher über Bewerberinnen. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. „

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      • Auf so eine Formulierung würde ich gar nichts geben.
        Die wollen’s jedem recht machen, aber sich dennoch ein Hintertürchen offen halten.

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        • Slain schreibt:

          Ich sehe das eindeutig anders. Diese Formulierungen werden ernstgenommen und auch gelebt. Beim Bewerbungsgespräch kann auch schonmal die Frauenbeauftragte (oder „Gleichstellungsbeauftragte“) dabei sein, die schonmal eine detaillierte Begründung verlangen kann, warum denn die Bewerberin nicht den Zuschlag bekommen sollte.
          Im Nachhinein muss der männliche Bewerber dann (eindeutig) besser sein. Das hat nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf die Auswahl.

          Neu ist mir hingegen der Zusatz „sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind“ – ich kann mich nicht daran erinnern den schonmal gesehen zu haben.

          Insgesamt finde ich bezeichnend, dass diese Bevorzugung ausschließlich Frauen zugute kommt. Wie unterrepräsentiert Männer in einigen Abteilungen sind interessiert nicht – denn bei denen muss es dann wohl fachliche Gründe haben.

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          • Selbst wenn im Öffentlichen Dienst eine ausführliche Begründung gefordert ist, lässt sich die – mit entsprechendem Willen – finden.
            Da schaut man sich einfach die Unterschiede in den Zeugnissen und dem Werdegang der Kandidaten an (keine zwei sind exakt gleich), und begründet, warum gerade die Merkmale des Wunschkandidaten für die Stelle unerlässlich sind.

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    2. Irenicus schreibt:

      Naja „Blutspenden dürfen“ ist jetzt in meinen Augen nicht unbedingt ein Recht. Für sich selbst dürfen sie selbst verständlich spenden. (Also zum Beispiel vor einer geplanten Operation)
      Da man auch „weibliches Blut“ für Männer benutzen kann, und umgekehrt, sehe ich da jetzt erstmal keinen Nachteil, es sei denn man würde Geld dafür bekommen, aber dann könnte man auch einfach Lügen, Blut spenden und den Behälter hinterher als unbrauchbar markieren.

      Trotzdem ist es heutzutage eher albern Männer auszuschließen, nur weil sie Sex mit Männern haben. Die Wahrscheinlichkeit sich dabei anzustecken ist auch nicht größer als wenn eine Frau Analverkehr hat. Und das wird nicht erfragt.

      Interessant finde ich btw auch diesen Passus: „heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern“
      Was genau heißt häufig? Zählt es auch wenn man ein Kondom benutzt hat, und das nicht kaputtgegangen ist?

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      • Das Topic mit dem Blutspenden gehört wohl zu den Unterschieden, die nur wenig Leidensdruck erzeugen.
        Ich habe es nur aufgenommen, weil ich einen möglichst vollständigen Überblick über die aktuellen rechtlichen Unterschiede dokumentieren wollte.

        Tja, und für Details ist die Bundesärztekammer zuständig. Egal, wie sie die Details formuliert, vieles davon lässt sich ohnehin nicht verlässlich überprüfen.
        Man sollte es deshalb gelassen sehen.

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        • Irenicus schreibt:

          Geprüft wird da ja sowieso nicht. Es wird gefragt. Und du kannst konsequenzlos lügen. Fairerweise sollte man dann halt die Blutspende unbrauchbar machen (das geht anonym)

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          • Eine Blutspende ist ja eine freiwillige Leistung, bei der der Spender entweder von sich aus verantwortungsbewusst sein sollte, oder es lieber ganz bleiben lässt.

            Ich weiß gar nicht, wie Details wie die Anamnese ablaufen, denn ich persönlich habe aus gesundheitlichen Gründen noch nicht gespendet, da ich eh zur Anämie und Hypotonie neige.

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            • Irenicus schreibt:

              Ich weiß gar nicht, wie Details wie die Anamnese ablaufen

              Bei mir leif es immer so ab:
              1. Fragebogen ausfüllen
              2. Kurze Befragung durch einen Arzt
              3. Relativ kurze Untersuchung durch den Arzt (Blutdruck, Eisengehalt im Blut, Blutzucker)

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              • Danke. Das Vorgehen erscheint sinnvoll.
                Inwieweit werden bei den Fragen auch sexuelle Vorlieben u. dgl. abgefragt?

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              • Irenicus schreibt:

                Bei mir wurde gefragt:
                Hatten sie schon mal Sex mit Männern?
                Hatten sie Geschlechtsverkehr mit vielen Personen.
                => Rückfrage, was denn viel sei, wurde nicht so richtig beantwortet. 4 in den letzten 6 Monaten wurde als „nicht viel“ akzeptiert.

                Sonst wurde nichts sexuelles gefragt. Ist aber auch schon ein paar Jahre her. Seit ich Diabetiker bin, darf ich ja ohnehin nicht mehr spenden.

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              • Vermutlich geht bei der Häufigkeit auch die subjektive Bewertung des Arztes mit ein.
                Ich könnte mir vorstellen, dass kaum einer einen möglichen Spender tatsächlich offiziell wegen zu häufiger Sexualkontakte ablehnt.

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              • Irenicus schreibt:

                Die häufig wechselnden Sexualpartner wäre ja auch nur ein Indiz, für mögliche Geschlechtskrankheiten. Und auf die wird heutzutage relativ verlässlich getestet. Insofern ist es eigenltich nur finanziell von Interesse (die Kosten für die Tests sparen) gewisse Spender deswegen abzulehnen.

                Da würde cih im Zweifelsfall wohl auch lieber einen zu viel, als einen zu wenig spenden lassen.

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      • Slain schreibt:

        Das hier ist eine der Ungleichbehandlungen die ich nachvollziehen kann, da sie sachlich begründet ist.

        Es geht nicht nur (bzw. gar nicht) darum, dass die Wahrscheinlichkeit sich mit HIV zu infizieren beim Analverkehr erhöht ist, sondern darum, dass männliche Homosexuelle signifikant häufiger infiziert sind. Schließt man sie aus fallen ca. 5,8% der potenziellen männlichen Blutspender weg, aber 67,2% der Männer die mit HIV infiziert sind.

        Da es einen Zeitraum gibt in dem man die Infektion im Blut nicht nachweisen kann (m.W. 2 Wochen nach Infektion), finde ich die Ungleichbehandlung gerechtfertigt.

        Quelle: http://www.dijg.de/homosexualitaet/wissenschaftliche-studien/hiv-aids-schwule-bisexuelle-maenner/

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      • Manalein schreibt:

        Ein Kondom schützt nicht vorallem…
        Als Homosexueller der nur alle paar Jahre Analverkehr hat würde ich mich auch nicht als Risikogruppe betrachten, es besteht aber auch keine Knappheit an Blutspendern, da kann man ruhig wälerisch sein.
        Ich glaube kaum dass wegen dieser Regelung irgendwer verblutet.

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    3. Pingback: Cassie Jaye: The Red Pill – Scheidende Geister

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