Die Kriminellen in meinem Bett

Wenn ich nachts nicht schlafen kann, führe ich entweder Primfaktorzerlegungen mit den durch die Ziffern des Projektionsweckers definierten Zahlen durch, oder ich lange rüber zu meinem schlafenden Mann, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.

Nach den neuen Änderungen im Sexualstrafrecht mache ich mich damit strafbar.
Aus § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung:

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

Umgekehrt wache ich häufig am Morgen auf, und stelle fest, dass mein Mann bereits in meinen Körper eingedrungen ist, ohne meine ausdrückliche Zustimmung eingeholt zu haben, wodurch er laut Gesetz ebenfalls eine Straftat begeht.
Dieses Gesetzesänderung führt also dazu, dass ich den Beischlaf mit einem Kriminellen vollziehe.

Es geht den Gesetzgeber absolut nichts an, was zwei Menschen, die in einer beiderseits freiwilligen Beziehung leben, miteinander machen (solange sie keine Dritten schädigen). Die Justiz hat sich da – verdammt noch mal! – rauszuhalten, anstatt glückliche Paare zu kriminalisieren.
Wer miteinander das Bett teilt, ist implizit mit sexuellen Handlungen einverstanden. So weit kommt es noch, dass man sich vorher gegenseitig wecken muss, um sich der Zustimmung des Partners zu versichern.
Das ist völlig lebensfremd, und dient nur dazu, gesetzestreuen Bürgern sexuelle Aktivitäten zu verleiden.

Eine andere Änderung des Gesetzes besagt in § 184i Sexuelle Belästigung:

Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Die Strafbarkeit hängt also ausdrücklich davon ab, ob sich die andere Person „belästigt fühlt“.
Wie soll man das denn vorher wissen?
Wenn ich beispielsweise einem Mann in den Schritt fasse, ist alles legal, wenn er das OK findet. Aber falls es ihm nicht gefällt (was vorher ja nicht offensichtlich sein muss – manchmal muss man die Kiste mit der Katze erst öffnen), ist es plötzlich eine sexuelle Belästigung.
Wie kann man die Strafbarkeit einer Handlung vom subjektiven Empfinden einer Person abhängig machen? Dafür sollte es objektive Kriterien geben, die nicht von verbaler Kommunikation abhängen.

In gar nicht so wenigen Situationen, würde eine vorherige, ausdrückliche Frage wohl ein negatives Ergebnis bringen. Wie meine Oma zu sagen pflegte: „Wer lang‘ fragt, geht lang‘ irr'“, und das Öffnen der Kiste beeinflusst das Messergebnis – häufig hin zum Positiven.

[Nachtrag:
hier habe ich noch ein paar interessante Links, die zum Thema passen:

]

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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68 Antworten zu Die Kriminellen in meinem Bett

  1. aliasnimue schreibt:

    Wie definierst Du denn sexuelle Belästigung?

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    • Meine Definition ist irrelevant.

      Das neue Gesetz sagt: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“.
      Es geht also um eine körperliche Berührung, die sexuell bestimmt ist, und der anderen Person rein subjektiv nicht gefällt.
      Oder kurz: Belästigt ist, wer sich belästigt fühlt.

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      • aliasnimue schreibt:

        Jemand (von dem Du das nicht willst) fasst Dir ungefragt zwischen die Beine.
        Fühlst Du Dich dann sexuell belästigt?

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        • Wenn mir das unangenehm ist, mache ich ihm unmissverständlich klar, dass sein Verhalten unangemessen ist, und das war’s dann.
          Eine Anzeige ist maaslos übertrieben, insbesondere, da dafür eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht.

          Früher galt mal eine Ohrfeige als passende Reaktion. Ist zwar nicht mein Stil, könnte ich aber nachvollziehen.

          Hey, ich war gerade ein paar Tage in Frankreich, wo einen wildfremde Menschen einfach abschmatzen. DAS ist widerlich!
          Oder von einem Hund abgeschlabbert zu werden .. uuääh!

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          • aliasnimue schreibt:

            Da eine Ohrfeige unter Körperverletzung fällt, wieso sollte dann ein Griff zwischen die Beine dem Gesetz nach ohne Folgen bleiben?
            Beides ist ein Angriff auf seelische und körperliche Unversehrtheit.

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            • Mit „Ohrfeige“ meinte ich jetzt keine so heftige, dass daraus Verletzungen resultieren, sondern nur ein symbolischer Backenstreich, um anzuzeigen, dass eine Grenze überschritten wurde.
              Und wie gesagt, das ist nicht mein Stil.

              Beim Griff zwischen die Beine muss man auch differenzieren, welche Kleidung/Unterwäsche getragen wird (z.B. kann das gar nicht schlimm sein, wenn man eine vollständige Jeans trägt).
              Aber das liegt wieder in der Verantwortung der vermeintlich belästigten Person, und man darf es nicht der beschuldigten Person anlasten.

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            • aliasnimue schreibt:

              Ich bin gerade ziemlich fassungslos.

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            • aliasnimue schreibt:

              „Beim Griff zwischen die Beine muss man auch differenzieren, welche Kleidung/Unterwäsche getragen wird (z.B. kann das gar nicht schlimm sein, wenn man eine vollständige Jeans trägt).
              Aber das liegt wieder in der Verantwortung der vermeintlich belästigten Person, und man darf es nicht der beschuldigten Person anlasten.“
              Deswegen.

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            • Was macht dich daran fassungslos?

              Wenn ich unter dem Minirock nichts trage, und ein Mann greift mir zwischen die Beine, hat das einen direkteren Kontakt zur Folge, als wenn ich eine Jeans tragen würde.
              Aber meine Kleidung kann ich dem Mann doch nicht zum Vorwurf machen. Wenn ich mich durch meine Kleidung in so eine Situation begebe, ist das allein meine Verantwortung.
              Und wenn ich ihn durch aufreizende Kleidung dazu animiere, dann erst recht.
              Wer dieses Risiko minimieren will, soll sich halt hochgeschlossen und bieder kleiden, und sich in keine Situation begeben, in der ein Mann, mit dem man das partout nicht will, die Gelegenheit nutzen könnte.

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            • aliasnimue schreibt:

              Frauen sind durch ihre Kleidung selbst schuld, wenn Männer sie sexuell belästigen?
              Es wird immer abstruser.
              Damit stellst Du Männer auf eine Stufe mit Tieren.

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            • Von „schuld“ war überhaupt nicht die Rede, und die Kleidung ist ganz sicher nicht die alleinige Ursache – eher ein Katalysator.
              Ich lehne lediglich die Verweigerung jeglicher Verantwortungsübernahme für das eigene Verhalten ab.
              Durch die Wahl der Kleidung und des eigenen Benehmens hat man einen gewissen Einfluss (den man jedoch auch nicht überschätzen sollte).
              Erwachsene Menschen sollten sich dessen aber bewusst sein, und bereit sein, eventuelle Konsequenzen ihres selbstbestimmten Verhaltens zu tragen, anstatt den schwarzen Peter einfach weiterzuschieben.

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            • aliasnimue schreibt:

              „Ich lehne lediglich die Verweigerung jeglicher Verantwortungsübernahme für das eigene Verhalten ab.“
              Also nur, weil ich einen Rock (oder sonstwas) trage gibt es niemandem das Recht mich ungefragt anzufassen.
              Übrigens sind wohl selten selbstbewußte Frauen Opfer. Sondern welche, die (unbeabsichtigt) signalisieren, dass sie sich nicht wehren können.

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            • Das stimmt. Es gibt niemandem das Recht.
              Ein Hacker hat auch nicht das Recht, unerlaubt einen fremden Rechner zu hacken. Trotzdem trägt derjenige, der unnötige Ports offen hält, eine gewisse Mitverantwortung.

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            • aliasnimue schreibt:

              Ich hoffe mal, Du erlaubst Dir gerade einen, wenn auch geschmacklosen Scherz.

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            • Ich rede von simpelsten Präventionsmaßnahmen, so wie man seine Haustür abschließt, wenn man Einbrecher nicht ungehindert einlassen will.
              Dass der Einbrecher sich durch die Plünderung trotzdem strafbar macht, steht auf einem anderen Blatt, aber keine Versicherung wird für den Schaden aufkommen.

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            • fr.osch schreibt:

              Das Problem ist die Strafbarkeit von oftmals legitimen Handlungen.
              Wenn jeder Griff zwischen die Beine strafbar ist, können viele Pärchen ihre Sexualität nicht mehr ausleben. Aber auch dort ist nicht jeder Griff zwischen die Beine immer und überall willkommen und angenehm. Auch dort schwanken die Stimmungen, oder sind die Empfindungen je nach Situation unterschiedlich – klassisches Problem unterschiedlicher Lustbereitschaft.
              Der Täter muss vorher wissen (können), ob eine Handlung strafbar ist oder nicht. Das ist ein Grundprinzip des Strafrechts. Wenn man jetzt also sagt, jeder Griff zwischen die Beine anderer wäre strafbar, schränkt das die legitime und einverständliche Auslebung von Sexualität ein, das kann wohl kaum Ziel des Gesetzes sein. Also muss es irgendein Kriterium geben, anhand dessen der „Täter“ erkennen kann, dass er genau jetzt und hier die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Diese objektive Erkennbarkeit sehe ich nicht – und damit ist das Willkürjustiz.

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  2. Plietsche Jung schreibt:

    Ihr kommt beide in den Knast. In eine Zelle. Dann könnt ihr Euch Eurer Missetaten mal bewusst werden und aktiv Reue üben !

    „Das Öffnen der Kiste“, das ist bestimmt was Sexuelles, oder ?

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  3. luisman schreibt:

    Diese neuen Gesetze oeffnen Willkuermassnahmen des Staates Tuer und Tor. Die reine Existenz des Menschen ist dann potentiell strafbar. Totalitaer. Kafkaesque.

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    • Es sind Gesetzesänderungen, die niemandem nützen, aber potentiell ungeahnten Schaden anrichten können.
      Die Problematik hat noch viel mehr Aspekte, wenngleich sich mein Blogeintrag im wesentlichen auf die Auswirkungen innerhalb einer festen Paarbeziehung beschränkte.

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  4. sevens2 schreibt:

    177 „ausnutzt“: bei restriktiver Auslegung fällt dein Verhalten nicht unter dieses objektive Tatbestandsmerkmal. (Interessant ist die Parallele zur bewussten Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit beim Mord. Ebenso die „feindliche Willensrichtung“. — Das Chaos ist wenig sexy.)

    Seltsam ist dieser Passus in Nr. 2: „es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert“

    a) wie soll man sich einer Zustimmung, also eines Willens, versichern, den eine Person nicht bilden kann (weil sie „erheblich eingeschränkt“ ist)? Womöglich das absichtliche Betrinken. Allerdings ist dabei die Abgrenzung zu Nr. 1 fragwürdig.

    b) Andernfalls wirkt das wie ein Fahrlässigkeitselement, das aber ausdrücklich als solches benannt werden müsste. Anscheinend soll hier die Schwelle des „billigend in Kauf Nehmens“ in die bewusste Fahrlässigkeit (luxuria) verschoben werden.

    „Belästigen“, ohne weiteres würde man dort einen objektiven Maßstab (was fände der vernünftige Durchschnittsmensch belästigend?) anlegen. Zudem ist Vorsatz erforderlich, der Täter muss also subjektiv-individuell die Belästigung erkannt haben (zumindest bedingte Fahrlässigkeit).

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  5. Irenicus schreibt:

    Wenn ich beispielsweise einem Mann in den Schritt fasse, ist alles legal, wenn er das OK findet

    Und wenn dein Mann dich im Wald niederschlägt, dich auspeitscht und hart durchvö… und du findest, dass das echt geil war, ist es auch keine Vergewaltigung. Sorry aber das trifft doch schlichtweg auf alle sexuellen Delikte zu, dass sie nur dann strafbar sind, wenn der andere sie nicht wollte (und keine bleibenden Schäden entstehen).
    Und natürlich fasst man deswegen nicht einfach so auf offener Strasse einem völlig Fremden in den Schritt. (Oder dem Kellner, oder der Stewardess). weil man dann nämlich davon ausgehen sollte, dass der andere das nicht will.

    Schwierig ist und war es nur dann, wenn eben nicht so ganz klar ist, was der andere wollte oder nicht wollte. So war es Beispielsweise immer eine Vergewaltigung, wenn die Frau mitten beim Sex plötzlich klar und deutlich sagt: „hör auf!“ und der Mann nicht aufgehört hat.

    Auch euer Verhalten gegenüber dem schlafenden Partner wäre sehr übergriffig, wenn man nciht vorher schonmal darüber gesprochen hat. Aber nachdem ihr das jetzt offensichtlich schon ein paar Mal gemacht habt, dürftet ihr vielleicht davon ausgehen, dass der Partner das schon will. Spannend wäre jetzt, wie das zum Beispiel nach einem heftigen Streit wäre, wo einer von beiden vielleicht wirklich gerade nicht wil.

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    • Klar ist alles immer subjektiv, solange keine Körperverletzung oder sonstige Tätlichkeiten hinzukommen.
      Was mich an diesem Gesetz stört, ist, dass es nur vage und unbestimmte Angaben macht, die aber bei Fehlinterpretation mit einem erheblichen Strafmaß geahndet werden können, andererseits aber überhaupt nicht differentiert, in welcher Relation zu Beteiligten zueinander stehen.
      Das Grabschen bei einem Volksfest oder in der U-Bahn durch völlig Unbekannte ist nämlich sicherlich anders zu bewerten, als eine halbversehentliche oder sondierende Berührung unter guten Bekannten.

      So war es Beispielsweise immer eine Vergewaltigung, wenn die Frau mitten beim Sex plötzlich klar und deutlich sagt: „hör auf!“ und der Mann nicht aufgehört hat.

      Ein Argument der Gesetzesänderung war es aber gerade, diese angebliche „Schutzlücke“ zu schließen.
      Ganz davon abgesehen, dass dieses „hör auf!“ sich möglicherweise auch nur auf einzelne, eventuelle begleitende Praktiken beziehen kann.

      Auch euer Verhalten gegenüber dem schlafenden Partner wäre sehr übergriffig, wenn man nciht vorher schonmal darüber gesprochen hat.

      Das Gesetzgeber will Paare also dazu zwingen, dieses Verhalten ausdrücklich zu thematisieren.
      Aber warum sollte man das, wenn doch alles OK ist. Explizit darüber zu diskutieren nimmt einiges vom Prickeln. Wem etwas nicht passt, kann das immer noch klarmachen.

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      • Irenicus schreibt:

        Explizit darüber zu diskutieren nimmt einiges vom Prickeln. Wem etwas nicht passt, kann das immer noch klarmachen.

        Aber der schlafende Partner hat eben nicht die Möglichkeit dem anderen das klarzumachen. Normalerweise wacht der Partner auf und sagt stopp. Und man redet hinterher drüber. Aber es mag auch Situationen geben, wo man das eben kein bisschen locker nimmt, sondern als massives (buchstäbliches) Eindringen in die Intimsphäre.

        Btw: Darüber reden was man sich denn so vorstellen könnte, nimmt jetzt nicht unbedingt das Prickeln weg 😉

        Ein Argument der Gesetzesänderung war es aber gerade, diese angebliche „Schutzlücke“ zu schließen.

        Ja eine nciht existente. Ist mir durchaus bewusst und ich finde das neue Gesetz btw auch beschissen.

        Ganz davon abgesehen, dass dieses „hör auf!“ sich möglicherweise auch nur auf einzelne, eventuelle begleitende Praktiken beziehen kann.

        Ja, aber man muss dann eben abklären, womit man aufhören soll. Bzw. die Frau sagt es vielleicht auch einfach noch mal, wen man nur damit aufhört ihr ins Ohrläppchen zu beißen, sie aber den Geschlechtsverkehr meinte.

        Ansonsten habe ich an anderen Stellen viel mehr Bauchschmerzen mit dem neuen Gesetz bzw. den neuen. Gerade der Gruppenparagraph ist extrem. Da nicht im geringsten Ausgearbeitet ist, was denn nun ein beteiligtes Gruppenmitglied ist. Wenn bei der Loveparade eine Frau vergewaltigt wird, bin ich dann Mitglied der Gruppe der Loveparader und werde ebstraft?
        Wenn ich mit einer Gruppe von Bekannten und Unbekannten in einen Club gehe dort tanze und in der zwischenzeit fasst ein mir sonst völlig unbekanntes Mitglied dem Barkeeper an den Arsch. Bin ich dann mitschuldig?

        Und das zweite ist, dass das Opfer eben bei Bewusstseingewesen sein kann und nur befürchtet hat, dass irgendwas Konsequenzen haben KÖNNTE, obwohl es gar nciht der Fall war. Das Opfer muss seine Ängste nicht artikulieren („ich will nicht“) und dem anderen muss es nicht mal bewusst sein.

        Wenn die Frau glaubt, dass der Mann die Tür abgeschlossen hat, und niemand anderes in der Wohnung ist, und sie deswegen noch nichtmal versucht hat, nein zu sagen, reicht das völlig aus. Auch wenn das Fenster offen war, und nebenan das große Volksfest der Polizei war.

        Theoretisch ist es eine Vergewaltigung, wenn ich meine Partnerin nicht verlasse und auf ihre Aufforderung vö.., weil ich Angst habe, dass sie mir bei einer Trennung die Kinder entzieht. Völlig unabhängig davon, ob diese Gefahr besteht. Selbst wenn sie beweist, dass sie das nie getan hätte, es reicht, dass ich das geglaubt habe.
        Achja und wenn in der gleichen Situation sie nur mit mir schläft, weil sie Angst hat, dass ich sonst einfach weggehe und sie mit dem Kind alleine lasse dann vergewaltigen wir uns quasi gegenseitig. Und müssten beide in den Knast.

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        • Durch das gemeinsame Schlafen im gleichen Bett, gesteht man seinem Partner IMHO automatisch solche Rechte zu.
          Wer das nicht will, soll getrennte Betten nutzen, oder meinetwegen unmissverständlich kommunizieren, was nicht gewünscht wird.
          Default ist aber, dass es erlaubt ist. Eine Umkehrung finde ich nicht gut.

          Das neue Gesetz eröffnet viel mehr Möglichkeiten für Missverständnisse.
          Während man die früher ganz zwanglos klären konnte, befindet man sich inzwischen mit einem Bein im Gefängnis, nur weil man eine Äußerung anders deuten könnte, als sie beabsichtigt war.

          Das mit der Gruppenzugehörigkeit ist ebenfalls überhaupt nicht durchdacht. Da stimme ich dir zu, wollte hier aber nicht sämtliche Aspekte diskutieren.
          Auch das „empfindliche Übel“ ist so wischiwaschi, das jeder anders auffassen kann.

          Ich kann nur hoffen, dass in der zukünftigen Rechtspraxis diese Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wurde.

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  6. Hugh Waldem schreibt:

    Ich denke Ihr macht es Euch alle zu leicht. Es kommt nämlich gar nicht darauf an, was Ihr selbst empfindet. „Ob der entgegenstehende Wille erkennbar ist, ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu beurteilen“ steht im Gesetz. Es kommt also weder darauf an, was sie oder er wirklich will, sondern wie es ein unbeteiligter Dritter sehen würde. Sind z.B. zwei mit Spanking als Vorspiel beschäftigt, wobei Spankee jammert und Tante Emma (wer objektiv ist wird ja nicht festgelegt) sieht das durchs Schlafzimmerfenster und hört es, dann können die Beteiligten ruhig selbst damit einverstanden sein, sogar Lust dabei empfinden, dennoch ist es nun strafbar.

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    • Das ist tatsächlich eine unerfreuliche Perspektive.
      Wer in einer festen Beziehung lebt, wird vermutlich mit den Auswirkungen noch einigermaßen klar kommen.
      Umso verheerender ist das Signal, das an alle Singles gesendet wird, für die es jetzt noch schwerer wird, sexuelle Kontakte anzubahnen.

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    • Irenicus schreibt:

      dann können die Beteiligten ruhig selbst damit einverstanden sein, sogar Lust dabei empfinden, dennoch ist es nun strafbar.

      Nein ist es nicht! Solange alle Beteiligten mündig und einverstanden sind (und es nicht zu Folgeschäden kommt Stichwort: Kannibalismus), ist es nicht nur nicht strafbar sondern absolut 100% legal.
      Zuschauer zählen dabei übrigens auch als „beteiligt“, allerdings nur, wenn sie eingeladen wurden oder das ganze an einem Ort passiert, wo man von Zuschauern ausgehen muss (zum Beispiel vorm Haus). Ein Nachbar der durchs Schlafzimmerfenster spannt, macht sich dagegen selbst strafbar, und zählt nicht als „beteiligt“.

      Das Szenario ist also erstmal „falsch“. Richtig wird es erst, wenn einer der Beteiligten das nicht wollte. Und das neue Gesetz macht es einfacher, das im Nachhinein dann plötzlich nicht mehr zu wollen, da jetzt plötzlich zählt wie ein Dritter das wohl aufgenommen hätte, und nciht wie der tatsächliche „Täter“ es aufgenommen hat. Der kanns ich also ggf. keiner Schuld bewusst sein. (noch dazu, wenn das „Opfer“ sich das erst im Nachhinein anders überlegt)

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  7. Hugh Waldem schreibt:

    Zitat (…) Richtig wird es erst, wenn einer der Beteiligten das nicht wollte. Und das neue Gesetz macht es einfacher, das im Nachhinein dann plötzlich nicht mehr zu wollen, da jetzt plötzlich zählt wie ein Dritter das wohl aufgenommen hätte, und nciht wie der tatsächliche „Täter“ es aufgenommen hat. Der kanns ich also ggf. keiner Schuld bewusst sein. (noch dazu, wenn das „Opfer“ sich das erst im Nachhinein anders überlegt) /Zitat
    danke, dass Du mich zum Schluss doch noch bestätigst. Und nein, die Tante Emma ist kein Spanner. Spanner ist wer bewußt zum Zweck des Spannens Augen- und oder Ohrkontakt verschafft. Tante Emma bekommt das Gejammer von Spankee im vorbei gehen mit, und da kann durchaus ein lautes „Nein, nein, hör auf“ bei sein (was „mach bloß weiter“, „mehr mehr, ich komm gleich“, usw. bedeuten kann) . Wenn Tante Emma dann Anzeige erstattet, kommt es eben nicht mehr auf das subjektive Empfinden der beiden an, sondern nur noch wie es ein „objektiver“ Dritter beurteilt. Vielleicht nicht Tante Emma, aber dann wahrscheinlich ein/e Gutachter/in aus der feministischen Opferindustrie. Und was deren „objektive“ Vorstellung einer -einvernehmlichen- sexuellen Handlung ist, können die beiden Involvierten nicht mehr beeinflussen, da vom Gesetz aus die Haltung eines Dritten, und nur die, zählt.
    Und der Wille des „Opfers“ zählt sowieso nicht mehr, da das ja nur ein armes vom Mann unterdrücktes Hascherl ist, das sich der „Täter“ gefügig gemacht hat.

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    • Die Frage ist doch – und die Beantwortung überschreitet bei weitem meine juristischen Kompetenzen – ob bei dem skizzierten Szenario (Nachbarin erstattet Anzeige) die Zeugenaussage des vermeintlichen „Opfers“ überhaupt noch eine Bedeutung hat.
      Wenn sie (oder er*) den Beschuldigten entlastet, müsste das Gericht diesen doch freisprechen – egal was die Nachbarin oder die „objektive“ Gutachterin aussagt. Oder sehe ich das falsch?

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      • Hugh Waldem schreibt:

        So denkt der normale Menschenverstand, und mein juristisch zumindest ein wenig (erstes Nebenfach, aber gleicher Umfang wie Hauptfach) geschulter Verstand hat das bisher auch so verstanden. Aber…. das neue Gesetz hat die Karten jetzt anders verteilt. Es zählt nicht subjektives Empfinden der Beteiligten, sondern ausdrücklich nur noch wie es ein Außenstehender bewertet. Ich denke irgend ein armes Schwein wird wohl den Leidensweg bis vor das Verfassungsgericht, vielleicht sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen müssen.
        Und vorher kann ich jedem nur raten, bei Sex immer! Türen und Fenster zu und Vorhänge vor.

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        • Das ist schlimm.
          Die ganzen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung – wenn sie denn tatsächlich – entsprechend umgesetzt werden, sind wohl noch gar nicht abzusehen.

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        • pluvia schreibt:

          @Hugh

          Hatte das Nebenfach auch Strafrecht zum Gegenstand oder – wie es weit häufiger der Fall ist – Öffentliches Recht oder Zivilrecht?

          Ich gehe davon aus, dass Du Dich hierauf beziehst: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805384.pdf

          Aus welchen Wörtern in dem dortigen Gesetzentwurf schließt Du, dass „nicht subjektives Empfinden der Beteiligten [zählt], sondern ausdrücklich nur noch wie es ein Außenstehender bewertet“?

          Im Übrigen: Schau Dir einmal den Unterschied zwischen dem „Normalfall“ – der subjektive Tatbestand muss im Hinblick auf sämtliche objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sein – an und objektiven Bedigungen der Strafbarkeit.

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        • Miria schreibt:

          @Hugh:
          Du interpretierst das eindeutig falsch! Wenn zwei Menschen eine sexuelle Handlung vollziehen (auch Spanking) und eine Nachbarin Anzeige erstattet, so wird schnell festgestellt werden, dass die Handlung nicht strafbar ist, wenn beide das so gewollt haben.

          Die objektive Sicht ist im Gesetz gegeben, bezieht sich aber nur darauf, wenn ein entgegenstehender Wille bestand, ob diese dann objektiv erkennbar gewesen wäre.
          Wenn beide nur der Handlung einverstanden sind, existiert dieser entgegenstehende Wille aber gar nicht und es spielt keine Rolle, was Tante Emma hineindeutet.

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  8. Hans Georg schreibt:

    Ich bewundere die souveraenitaet, die breakpoint AKA Anne Nühm an den Tag legt, auch und gerade der schnappatmenden aliasnimue gegenueber. Respekt !

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  9. diwini schreibt:

    Hat dies auf diwini's blog rebloggt.

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  10. Miria schreibt:

    Ich bin nicht ganz sicher, ob die im Artikel genannte Handlung (Anfassen bzw. Eindringen während der Partner schläft) nach neuem Gesetz tatsächlich unter die Strafbarkeit fällt, denn es ist von Ausnutzen der Lage die Rede. Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass man dahin ausgeht, der Wille in der Lage, wenn er gebildet werden könnte wäre nicht sicher eine Zustimmung, dies ist aber bei dir Anne nicht der Fall.

    Dennoch halte auch ich dieses neue Gesetz für großen Mist und habe das auch mal bei mir auf dem Blog dargelegt:

    http://nur-miria.blogspot.it/2016/07/das-neue-sexualstrafrecht.html?

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    • Die Auslegung steht und fällt mit der Interpretation und dem Bezug von „ausnutzt“
      Es besteht zumindest eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die, fürchte ich, in den nächsten Jahren noch weiter ausgeweitet und aufgeweicht wird.

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