Nachtrag zu „Der Staat dringt ein in unsere Betten“*

IANAL, und habe nur mangelhafte juristische Kenntnisse. So entging mir bei meinem kürzlichen Eintrag zur „Vergewaltigung in der Ehe“ eine ganz wesentliche Implikation, die mir erst später bewusst wurde.

Ich zitiere einfach mal aus einem Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

Die Vergewaltigung als besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung ist gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren zu bestrafen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, d.h. die Vergewaltigung in der Ehe ist von Amts wegen zu verfolgen, auch wenn das Opfer kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung hat oder die Veranlassung einer solchen scheut.
Eine Privilegierung der Vergewaltigung in der Ehe gegenüber der außerehelichen Begehung, wie es sie in anderen europäischen Ländern gegeben hat, hat sich bei der Gesetzesreform nicht durchsetzen können. Sowohl eine „Versöhnungsklausel“ (SPD) als auch eine „Widerspruchsklausel“ (CDU/CSU), die jeweils vorsahen, von der Strafe bzw. von weiterer Strafverfolgung abzusehen, wenn das Opfer diesem widerspricht bzw. wenn dies der Aufrechterhaltung der Ehe dient, scheiterten. Es wurde befürchtet, dass diese Möglichkeit dazu genutzt werden könnte, das Opfer unter Druck zu setzen.

(Hervorhebungen von mir.)

Das heißt, jeder beliebige Beobachter kann Anzeige erstatten, und die Staatsanwaltschaft muss dem nachgehen. Dabei ist es völlig unerheblich, was das vermeintliche „Opfer“ aussagt.
Dies läuft auf eine Kriminalisierung o.B.d.A. des Ehemannes und eine Bevormundung und Entrechtung der Ehefrau hinaus.

Es ist furchtbar, wie der Staat sich erdreistet, sich in die privatesten Belange von Eheleuten einzumischen. Und das wurde 1997 auch noch als Fortschritt gefeiert.
Die autonome Selbstbestimmung eines Ehepaares ist in sexueller Hinsicht dadurch weitgehend verlorengegangen, obwohl Artikel 6 des Grundgesetzes in Absatz 1 ausdrücklich besagt:

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Was ist das denn für ein „Schutz“, der außenstehenden Dritten mehr Zuständigkeit und Deutungshoheit zubilligt, als den Betroffenen selbst.


*Nicht auf Betten beschränkt.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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51 Antworten zu Nachtrag zu „Der Staat dringt ein in unsere Betten“*

  1. netsmurf schreibt:

    Die andere Sichtweise wäre, dass der Partner durch physische Gewalt oder andere Hebel den anderen so unter Druck setzt, dass er von einer Anzeige absieht.

    Ich habe von verschiedenen Frauen die unterschiedlichsten Beziehungsformen erzählt bekommen, die eine „freie“ Entscheidung sehr eingeschränkt war.

    Durch den Ermittlungszwang kann kein Druck aufgebaut werden, weil das vermeintliche Opfer keine Entscheidungsgewalt hat.

    Interessant wäre, ob das Gesetz zu einer Verbesserung beigetragen hat – wie möchte man das messen? Gerne wird da mit Dunkelziffer argumentiert. Sind Anzeigen, Ermittlungen oder Verurteilungen ein Maß? Was ist mit Stabilität der Ehe? Was bedeutet der Arbeitsausfall im Falle einer Verurteilung für die Frau? Hilft die Kriminalisierung dabei ungesunde Ehen aufzulösen oder zu heilen?

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    • Das ist doch kein Argument, dass manche Frauen vielleicht aufgrund irgendwelchen Drucks der Strafverfolgung widersprechen.
      Was ist mit denen, die das aufgrund ihrer freien, selbstbestimmten Entscheidung tun?
      Ich finde es unsäglich, wie hier ein Keil zwischen glückliche Eheleute getrieben werden soll.

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      • netsmurf schreibt:

        Genau das ist das Argument. Offizialdelikt sind so eingeordnet, dass ein offizielles Interesse besteht (Fahrerflucht ist auch ein Offizialdelikt), auch wenn es nur Blechschaden gab und Du Dich gütlich (nach der Anzeige) geeinigt hast, wird das verfolgt.

        Was ist mit denen, die das aufgrund ihrer freien, selbstbestimmten Entscheidung tun?

        Ok, es geht also um eine Kink-Ehe mit BDSM. Das ist natürlich spannender. Du weißt dann aber auch, dass sich der aktive Part immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Egal ob wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Vergewaltigung.

        Und es geht ja nicht darum, den ohnehin schon starken Part zu stärken, sondern sich nach dem potentiell schwächsten zu richten.

        Ich finde es unsäglich, wie hier ein Keil zwischen glückliche Eheleute getrieben werden soll.

        Wie genau kann ein Keil getrieben werden? Wenn ein Ehepartner Anzeige erstatten, scheint die Ehe nicht wirklich glücklich zu sein. Wenn ein Dritter Anzeige erstattet, ist es bei einer glücklichen Ehe ein Missverständnis und beide werden ihre Aussage treffen und der Staatsanwalt das ggf. einstellen.

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        • Solange es keine dritten Beteiligten gibt, und niemand einen Schaden davon trägt, sehe ich kein öffenliches Interesse.

          Von BDSM habe ich nichts geschrieben. Da geht es ja gerade um „einvernehmliche“ Praktiken, bei denen sich einer dem anderen „freiwillig“ unterordnet, und es ist wohl inzwischen auch gesellschaftlich etabliert.
          Aber es gibt eben auch Praktiken jenseits von Blümchensex und BDSM.

          Wenn ein Ehepartner Anzeige erstatten, scheint die Ehe nicht wirklich glücklich zu sein.

          Genau das hatte ich bereits im ursprünglichen Blogpost ausgesagt.

          Wenn ein Dritter Anzeige erstattet, ist es bei einer glücklichen Ehe ein Missverständnis

          Genau das. Und ist es nicht verständlich, wenn man keine Lust auf äußere Einmischung durch neugierige Denunzianten hat?

          und beide werden ihre Aussage treffen und der Staatsanwalt das ggf. einstellen.

          Da bin ich eben gar nicht so sicher. Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine strafbare Handlung vor.
          Und den ganzen Ärger hat man in jedem Fall.

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          • Miria schreibt:

            @Anne:
            „Aber es gibt eben auch Praktiken jenseits von Blümchensex und BDSM.“

            Was wäre das? Wenn jemand sich nicht freiwillig unterwirft, ist es eben Missbrauch. Welche Praktiken gibt es sonst, die nicht verfolgt werden sollten?

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      • noamik schreibt:

        Du machst hier ein Nichtproblem auf. In der Realität unterscheidet sich eine Vergewaltigung nun mal erheblich von SM Sex, Fetisch Sex oder Rollenspielen. In letzteren Fällen wird der Staat auch heute nicht aktiv. Welchen Sinn der Paragraph in der Praxis hat, kann man sich regelmäßig in den Frauenhäuser Deutschlands anschauen. Übrigens inklusive dessen was du forderst: nämlich verzeihen, zurückkehren, erneut misshandelt werden usw.
        In der Praxis scheitert das Ganze meist an der Beweisbarkeit.

        Wenn es wirklich einen Skandal gibt, dann liegt der darin, dass es zwar Frauenhäuser aber keine Männerhäuser gibt. Wenn Ehen scheitern landet der Mann oft genug auf der Straße. Das liegt aber nicht an diesem Paragraphen.

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        • Ich rede weder von BDSM noch von Misshandlung.
          Es geht darum, dass Außenstehende überhaupt nicht beurteilen können, ob gewaltsam, gegen den „erkennbaren“ Willen durchgesetzter Sex ein Problem darstellt.
          Dem „Opfer“ wird dagegen völlig pauschal jegliche Deutungshoheit abgesprochen.

          Für dich mag das ein Scheinproblem sein, aber so eine willkürliche Anzeige wegen einer Sexualstraftat ist nicht mehr lustig.
          Ich hatte selbst mal eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ am Hals, die dann zum Glück wieder eingestellt wurde. Zwar konnte ich es noch einigermaßen gelassen nehmen, aber mein damaliger Spielgefährte war wochenlang deswegen mehr als beunruhigt und zeitweise ziemlich mit den Nerven fertig.

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          • Miria schreibt:

            @Anne:
            „Es geht darum, dass Außenstehende überhaupt nicht beurteilen können, ob gewaltsam, gegen den „erkennbaren“ Willen durchgesetzter Sex ein Problem darstellt.
            Dem „Opfer“ wird dagegen völlig pauschal jegliche Deutungshoheit abgesprochen.“

            Eine Anzeige, bei der das „Opfer“ ohne Druck angibt, dass alles einvernehmlich abgelaufen ist, wird vermutlich nicht einmal verhandelt, sondern einfach eingestellt.
            Es stimmt also überhaupt nicht, dass es nicht interessiert, was das vermeintliche Opfer sagt.

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            • Carnofis schreibt:

              „Es stimmt also überhaupt nicht, dass es nicht interessiert, was das vermeintliche Opfer sagt.“

              Ohne mich selbst an der moralischen oder juristischen Diskussion beteiligen zu wollen, möchte ich vielleicht auf den Umstand hinweisen, dass die Feministinnen bei der Verschärfung des Strafrechts zur häuslichen Gewalt verlangten, dass die Meinung des „Opfers“ (also der Frau) regelmäßig nicht zählen solle, weil unter Angst abgegeben.
              Das wird so auch im damaligen Gewaltschutzbericht der Bundesfrauenministerin so festgehalten. 9 von 10 Frauen würden „mit lauter Stimme sprechen“ nicht als Gewalt bezeichnen, aber da diese „Taten“ den Löwenanteil häuslicher Gewalt ausmachten, hat man den Frauen hier einfach die Definitionshoheit genommen und „laute Stimme“ zur Gewalt gezählt.
              Bei Männern hat man diesen übrigens die Definitionshoheit gelassen, was dann zu dem Kuriosum führte, dass eine „Wirtshausschlägerei“ angeblich bei Männern nicht unter Gewalt fällt.

              Ich hab keine Ahnung, wie die Justiz heute praktisch mit dem Verdacht umgeht, aber diesen geschichtlichen Kontext und die politische Absicht darf man bei der Diskussion nicht aus den Augen lassen.

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            • dass alles einvernehmlich abgelaufen ist, wird vermutlich nicht einmal verhandelt

              Das vermutest du. Ich bin mir da leider nicht so sicher.
              Insbesondere, wenn das vermeintliche „Opfer“ nicht wahrheitsgemäß die Einvernehmlichkeit bestätigen kann, dann gilt der Wortlauf des Gesetzes, und somit liegt eine verfolgungspflichtige Straftat vor.

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  2. sevens2 schreibt:

    Deshalb sprach ich bei Miria auch (de lege ferenda) von Antragsdelikt. Vergleiche 247, 248a StGB.

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    • Wenn es ein Antragsdelikt wäre, bei dem das „Opfer“ selbst die Strafanzeige stellt, wäre das ja OK.
      Aber in der jetzigen Ausgestaltung wird die Ansicht des „Opfers“ völlig ignoriert. Durch die Ehe mit dem „Täter“ besteht ja ohnehin keine Pflicht zur Aussage.
      Nur den Betroffenen selbst sollte die Entscheidung zustehen, ob eine Strafverfolgung gerechtfertigt ist und gewünscht wird.

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  3. GOI schreibt:

    Naja, aber im 1997er §177 ist immer noch Gewalt und gegen den Willen des Opfers die Rede. Sollte also wirklich mal jemand meinen, sein Nachbar hätte seine Frau vergewaltigt, so würde die Aussage der Frau (keine Gewalt, nicht gegen den Willen) reichen, um das Verfahren zu beenden.
    Zugegeben: solch ein Fall würde von EMMA & Co. zu den 92% nichtverurteilten Vergewaltigungen gezählt.

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    • Was die Ehefrau sagt, wird nicht berücksichtig, weil sie ja vielleicht „unter Druck“ steht.
      Da lieber gleich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn man den Mann eh nicht entlasten kann.
      Sobald Gewalt gegen den „erkennbare Willen“ ausgeübt wird, ist eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr fällig.

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      • GOI schreibt:

        Gibt es Fälle, wo ein Mann verurteilt wurde, obwohl die Ehefrau ihn entlastet hat?

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        • Das weiß ich nicht.
          Aber wenn es belastbare Beweise und glaubwürdige Zeugenaussagen gibt, dass Gegewalt gegen den erkennbaren Willen der Ehefrau ausgeübt wurde, wird sie es schwer haben, zu beweisen, dass sie nicht „unter Druck“ steht. Und zumindest diese Beweislast ist ihr dann aufgebürdet.

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          • noamik schreibt:

            Das ist doch Quatsch. Der einfache bereits auf Rollenspiele und zum Beispiel der Verweis auf die Verwendung eines Codewortes welches nicht gefallen ist wird den Fall schon im Ermittlungsstadium beenden. Das liegt so klar auf der Hand, dass ich hierfür nicht mal den Konjunktiv verwende. Der Unterschied liegt schon darin, dass im einvernehmlichen Fall keiner Angst vor dem Anderen haben muss, was zu einem ganz anderen Aussageverhalten führt. Da ist es dann schon fast egal, ob sie empört über die Einmischung reagiert oder selbstbewusst das Rollenspiel erklärt.

            Wie von dir vorgeschlagen jede Aussage zu verweigern könnte da natürlich ungünstig wirken, wenn man dazu dann noch verschüchtert da sitzt.

            Ich lese dich ja ganz gern, aber hier verrennst du dich einfach …

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            • Du verwechselt das mit BDSM, und es geht eben nicht um „Einvernehmlichkeit“.

              Was nützt eine Aussage, wenn sie sowieso nicht akzeptiert wird, weil völlig pauschal unterstellt wird, „unter Druck“ gesetzt worden zu sein, oder davon ausgegangen wird, dass der „Täter“ geschützt werden soll?
              Ich würde in dieser Situation wohl Selbstanzeige stellen, wegen Nötigung zu sexuellen Handlungen gegen den erklärten Willen des „Opfers“ unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage in mehreren Fällen.

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            • noamik schreibt:

              Ich verwechsle das nicht, ich halte das für die Grenze für die Frage, ob es strafrechtlich relevanten sein soll. Nicht einvernehmlicher Sex sollte IMO ein Fall für den Staatsanwalt sein, auch in der Ehe.

              Vergewaltigung als Rollenspiel ist zwar nicht meins, sollte aber niemanden was angehen. Vergewaltigung in allen anderen Fällen ist ein Verbrechen und gehört geahndet, ob Ehe oder nicht. Das ist schon eine Frage der Menschenwürde und ich sehe nicht, wie es dazu überhaupt zwei Meinungen geben kann.

              Komplett davon getrennt würde ich Gefälligkeitssex sehen, bei dem einer der Partner eigentlich keine Lust hat und nur zur Beziehungspflege, aus Zuneigung oder vergleichbaren Gründen mitmacht. Das geht den Staatsanwalt wieder nichts an, qualifiziert ja aber schon grundsätzlich nicht zur Vergewaltigung, weil schlicht die notwendigen Merkmale fehlen.

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            • Nicht einvernehmlicher Sex sollte IMO ein Fall für den Staatsanwalt sein, auch in der Ehe.

              Und wenn gerade die Nicht-Einvernehmlichkeit den Kick ausmacht?
              Ich meine so was in der Art: https://breakpt.wordpress.com/2013/11/15/fuenfhundertsechsundfuenfzig-16869840/

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            • Miria schreibt:

              @Anne:
              Sehe ich komplett so wie Noamik. Dein Beispiel beschreibt etwas härteren Sex, aber der war doch wohl eindeutig einvernehmlich. Wie kommst du eigentlich darauf, dass nicht einvernehmlicher Sex irgendwie in Ordnung wäre?

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            • der war doch wohl eindeutig einvernehmlich

              Sehe ich nicht so. Sich erkennbar zur Wehr zu setzen ist offensichtlich nicht einvernehmlich.

              Wie kommst du eigentlich darauf, dass nicht einvernehmlicher Sex irgendwie in Ordnung wäre?

              Ob er in Ordnung ist oder nicht, hängt von der Einschätzung der Betroffenen ab, und nicht davon, wie Außenstehende den Fall beurteilen wollen.

              Wenn für mich nicht-einvernehmlicher Sex OK (und sogar wahnsinnig geil) ist, bedeutet das auch nicht, dass ich dies für andere Leute verallgemeinern möchte.
              Aber ich verwahre mich gegen die Pauschalität, wie er – ohne Berücksichtigung individueller Vorlieben, die sonst absolut niemanden schädigen – zur Starftat definiert wird.

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            • noamik schreibt:

              Klingt für mich nach einem Paradebeispiel von Rollenspiel und vor allem nach einvernehmlichen Sex. Da interessiert sich auch ganz praktisch kein Staatsanwalt für.

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            • Seh‘ ich nicht so, aber belassen wir’s dabei.

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            • Miria schreibt:

              @Anne:

              Was bedeutet für dich einvernehmlich?
              Ich hatte sexuell schon deutlich härtere Erlebnisse, die alle einvernehmlich waren! Mein Ex hätte sich sicher nicht entschuldigt, wenn ich mich wegen einer Gürtelschnalle beschert hätte, sondern eher sowas gesagt wie „Da musst du jetzt durch“ oder „es wird gleich noch viel mehr weh tun“, aber dennoch im Wissen, das es eben einvernehmlich ist.
              Wie eine Situation von außen aussieht hat nichts damit zu tun, ob es sich um einvernehmlichen Sex handelt oder nicht.
              Und genauso würde keiner bestraft werden, wenn ein vermeintliches Opfer aussagt, dass es genau das gewollt hat.
              Zu deinem konkreten Beispiel: Wolltest du den Sex? Warst du einverstanden? Wenn ja, dann war es einvernehmlich – dabei ist völlig egal, ob du das in dem Moment kommuniziert hast oder nicht, denn dein Mann kann das auch deshalb wissen, weil er dich kennt.
              Ich finde es schon sehr merkwürdig, warum du dich darauf versteifst, nicht einvernehmlichen Sex haben zu wollen…
              Ich kenne Leute, die Vergewaltigungen nachspielen (also Hardcore mit Entführung im Wald etc., nicht einfach nur bisschen überwältigen) und dennoch würde keiner von denjenigen sagen, dass es nicht einvernehmlich war.
              Wirklicher nicht einvernehmlicher Sex ist immer eine Straftat, ein Verbrechen und sollte bestraft werden!

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            • Ich hatte sexuell schon deutlich härtere Erlebnisse

              Das hier ist kein Wettbewerb. Der Link auf meinen alten Blogpost war nur exemplarisch.

              Als bekennende BDSMlerin hast du vermutlich vorher mit deinem Freund vereinbart, dass Sadomaso inbegriffen ist.
              Ich habe mit meinem Mann dahingehend überhaupt nichts „abgesprochen“. Aber wir bemühen uns, einander keine Schmerzen zuzufügen. Blaue Flecken, Schrammen und Kratzer sind nicht immer vermeidbare Kollateralschäden, aber unbeabsichtigt.

              Willst du mir meine Wahrnehmung absprechen?
              Wenn ich den Sex als nicht-einvernehmlich empfinde, so ist er nicht-einvernehmlich (hier vertrete ich sogar ausnahmsweise mal eine feministische Position).
              Trotzdem möchte ich nicht, dass er als Straftat verfolgt wird.

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            • Aurelie schreibt:

              Was möchtest du denn eigentlich mit deiner Empörung über dieses Gesetz sagen? Ja, in eurer Ehe darf sich dein Mann zu jeder Tages- und Nachtzeit nehmen, was er möchte (dich!). Ja, du bist in dieser Sache vollkommen anders als die anderen Frauen, deren Beweggründe für sexuelle Unlust du so überhaupt nicht nachvollziehen kannst.
              Aber gestehe doch bitte fairerweise anderen Frauen das Recht zu, ihren Mann anzuzeigen, wenn er sie vergewaltigt hat. (Weil sie – quelle surprise – in diesem Moment keine Lust auf Sex hatte.) Dass Ehemänner seitdem massenweise von irgendwelchen Zeugen der Vergewaltigung beschuldigt werden, ist ja nicht eingetreten.

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            • Falls es dir entgangen sein sollte, geht es in diesem Eintrag nicht um Fälle, in denen die Ehefrau selbst anzeigt, sondern in denen dritte Personen die Anzeige machen, während der Ehefrau noch nicht einmal ein Widerspruchsrecht zugebilligt wird.

              Auf dieses rechtliche Detail habe ich hingewiesen und es kritisiert.
              Unterlasse doch bitte darüber hinausgehende Unterstellungen.

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            • Aurelie schreibt:

              Und ich habe dargelegt, dass diese Fälle mit den Zeugen von außen völlig absurd sind. Und dass – selbst wenn es zu diesem Fall kommt – die Aussage der Ehefrau nicht vollkommen ignoriert werden wird. (So wie du es darstellst.) Wenn du dich diesen beiden völlig logischen Argumenten verschließt, kann ich auch nichts machen.

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            • Lies noch mal den genauen Gesetzestext nach, und was ich geschrieben habe.
              Ich sehe keinen Sinn darin, das zum soundsovielten Mal zu wiederholen und klarzustellen.

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            • Aurelie schreibt:

              Du hängst dich an einer konstruierten Theorie auf, die in der Praxis keinerlei Bedeutung hat, um irgendetwas (ja, was eigentlich?) zu beweisen oder klarzustellen. Ich wiederhole gerne zum soundsovielten Mal, dass Sex zwischen Eheleuten in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Die Möglichkeit, dass ein Dritter Anzeige erstattet und somit die Ehefrau eben kein Widerspruchsrecht hat, ist extrem unwahrscheinlich.

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            • Imion schreibt:

              @aurelie
              Doch ist es. Die Polizei geht davon aus, das 50% der angezeigten Vergewaltigungen erfunden sind.

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            • Miria schreibt:

              @Anne:
              „Willst du mir meine Wahrnehmung absprechen?
              Wenn ich den Sex als nicht-einvernehmlich empfinde, so ist er nicht-einvernehmlich (hier vertrete ich sogar ausnahmsweise mal eine feministische Position).“

              Ich will dir sicher nicht deine Wahrnehmung absprechen. Aber die wichtigste Frage in dem Kommentar hast du anscheinend übersehen: Was bedeutet für dich einvernehmlich? Möglicherweise hast du eine andere Definition von „einvernehmlich“? Wäre mal interessant, diese zu erfahren.

              Feministisch ist es übrigens sicher nicht, einvernehmlichen Sex als nicht einvernehmlich zu labeln, um… warum eigentlich?

              Für mich bedeutet nicht einvernehmlich eben, dass etwas gegen den Willen einer Person getan wird. Das heißt aber natürlich, wenn es in einer Beziehung normal ist, dass man sich sexuelle eben jederzeit holen kann, was man will, dann ist das im konkreten Fall natürlich auch einvernehmlich – unabhängig davon, ob die konkrete Situation besprochen wurde.

              „Das hier ist kein Wettbewerb. Der Link auf meinen alten Blogpost war nur exemplarisch.“

              Es ging mit nur darum, dass ein solcher Ablauf nichts damit zu tun hat, dass das Verhalten nicht einvernehmlich ist – auch wenn es von außen so aussieht.

              „Als bekennende BDSMlerin hast du vermutlich vorher mit deinem Freund vereinbart, dass Sadomaso inbegriffen ist.“

              Wirklich ein sehr interessanter Satz, wobei ich mich dabei frage, was „Sadomaso“ genau ist… ? Die Abmachung war ganz klar, dass einfach alles erlaubt ist, was nicht im Vorfeld untersagt wird und für Notfälle eben Codewort.

              „Ich habe mit meinem Mann dahingehend überhaupt nichts „abgesprochen“.“

              So wie du hier immer schreibst, hatte ich das verstanden, dass auch dein Mann sich jederzeit sexuell holen kann, was er möchte – Schmerzen etc. jetzt mal ausgeschlossen?

              „Wenn für mich nicht-einvernehmlicher Sex OK (und sogar wahnsinnig geil) ist, bedeutet das auch nicht, dass ich dies für andere Leute verallgemeinern möchte“

              Und genau da ist der Widerspruch: Sex der für dich OK bzw. wahnsinnig geil ist, ist doch eindeutig einvernehmlich! Es geschieht ja nicht gegen deinen Willen!

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            • Im Gesetzestext steht etwas von „gegen den erkennbaren Willen“, nichts von „Einvernehmlichkeit“.
              Es ist also müßig, darüber zu diskutieren. Da kommt man ganz schnell in philosophische Bereiche, für die ich momentan nicht den Nerv habe.
              Außerdem habe ich in das ganze Thema eh schon mehr Zeit investiert, als es mir eigentlich Wert ist, und ich muss wieder andere Prioritäten setzen.

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            • myjalablog schreibt:

              Zum Thema Einvernehmlichkeit etc. haben mich die Gedanken noch ein wenig länger beschäftigt, so dass ich das mal verbloggt habe:

              http://nur-miria.blogspot.it/2017/05/wann-ist-sex-einvernehmlich-und-muss.html

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            • Völlig irrelevant, wie man „Einvernehmlichkeit“ definieren möchte. Das ist IMHO ein Casus Schrödinger.
              Mir geht es um den exakten Wortlaut des Gesetzes. Und da geht es eben um den [durch den Beschuldigten] „erkennbaren Willen“.
              Wenn Abwehr kein erkennbarer Wille ist, was dann? Da lässt das Gesetz keinen Interpretationsspielraum.

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  4. krams schreibt:

    „IANAL, und habe nur mangelhafte juristische Kenntnisse“

    Dann wäre es vielleicht nicht schlecht gewesen, vorher mal zu recherchieren, was eigentlich alles Antrags- und was Offizialdelikte sind. Vielleicht würdest Du dabei ja darauf stoßen, dass sowohl die einfache Nötigung (§240 StGB), nach der eine Vergewaltigung auch vor 1997 bestraft werden konnte (wenn auch mit geringerem Strafmaß), als auch z.B. eine gefährliche Körperverletzung (§224), bei Bejahung des öffentlichem Interesses sogar eine einfache KV (§223) ohne Antrag verfolgt werden können bzw. müssen*. Siehst Du es auch als Einmischung in private Lebensverhältnisse, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, wenn Ehepartner (oder Bekannte) mit Messern aufeinander einstechen? Willst Du da nicht auch lieber eine Widerspruchsklausel? Könnte ja sein, dass sie keine Strafverfolgung mehr wünschen, weil sie sich wieder vertragen. Geht ja den Staat nichts an, wie ich mich mit meinem Partner streite (Arztkosten zahlen wir selbstverständlich selbst).

    Ansonsten ist Deine Ansicht zur Vergewaltigung in der Ehe, wenn sie nicht nur Rumgetrolle ist, ausnehmend bizarr. Sie erinnert mich eher an den Kodex archaischer Großfamilien als an unsere moderne Gesellschaft. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ heißt eben nicht „Ehe und Familie sind Räume, in denen die staatliche Gesetzgebung nicht gilt“. Das ist ein Grundpfeiler unserer europäischen Rechtstradition, im Gegensatz zu mittelalterlichen Stammesgesellschaften. Schade, dass das augenscheinlich nicht überall wertgeschätzt wird…

    *Insgesamt sind Antragsdelikte im StGB übrigens deutlich in der Minderheit, und es gibt sehr gute Gründe dafür.

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    • Soweit habe ich recherchiert, und der Knackpunkt ist wohl das „öffentliche Interesse“.
      Wenn weder die Betroffenen noch die Öffentlichkeit ein Interesse an einer Strafverfolgung haben (bzw. haben sollten), so sollte es auch keine geben.

      Dein Beispiel mit der Messerstecherei ist ein reiner Stohmann. Eine Ehe ist eine Geschlechtsgemeinschaft. Dass man sich dabei vorsätzlich Verletzungen zufügt, ist außerhalb des ehelichen Rahmens.

      Findest du es in Ordnung, dass die Aussage der Ehefrau einfach weggewischt wird, mit der fadenscheinigen Begründung, sie könne ja „unter Druck“ stehen?
      Das spricht IMHO für ein absolut negatives, frauenverachtendes Weltbild, wenn ihr nicht einmal zugetraut wird, sie könne selbst für ihre Interessen einstehen.

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  5. SG schreibt:

    „Dies läuft auf eine Kriminalisierung o.B.d.A. des Ehemannes und eine Bevormundung und Entrechtung der Ehefrau hinaus.“
    Sorry, aber das Weltbild stimmt nicht immer… Es gibt auch genug dominante Frauen. Und ja – auch einen Mann kann man das antun..

    Wie schon gesagt: Die Gesetze sollten nicht nötig sein, da aber die Realität anders aussieht, haben die Ihren Zweck. Du gehst von einer harmonischen Beziehung stabiler Partner aus. Leider gibt es z.B. auch traumatisierte Personen, die es von sich aus einfach nicht können – den Partner verlassen / anzeigen. Das ist ein physisches Problem. Klar wird dann so ein Prozess für die schlimmer als 1 Jahr Ehe. Aber er ist hier die Lösung nichts machen? Wie gesagt: Der Staat muss die Schwachen schützen.

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    • Es gibt auch genug dominante Frauen. Und ja – auch einen Mann kann man das antun..

      Deshalb schrieb ich ja „o.B.d.A“ – um Schreibarbeit zu sparen, indem ich halt nur den statistisch häufigeren Fall ausformuliere. Der umgekehrte Fall liefert keine zusätzlichen Erkenntnisse.

      Auch wenn der Staat die Schwachen schützt, bedeutet das doch nicht, dass die Aussage des vermeintlichen „Opfer“ von vornherein als unerheblich pauschaliert wird.
      Der Fall, dass das „Opfer“ schwach ist, wird einfach als default gesetzt. Dagegen verwehre ich mich. Sofern es keine stichhaltige Hinweise gibt, die das Gegenteil nahelegen, sollte Betroffenen erst einmal geglaubt werden.

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  6. netsmurf schreibt:

    entfernt verwandt – Neuregelung von Nötigung und Vergewaltigung in den USA – Mit regelmäßiger Nachfrage

    http://www.washingtonexaminer.com/has-the-federal-government-ever-had-sex/article/2565963

    Vielleicht schreibt da bald jemand maaslos ab.

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  7. Pingback: (Psychische) Auswirkungen von Strafanzeigen wegen Sexualdelikten | ☨auschfrei

  8. Aurelie schreibt:

    ​Worin besteht denn ganz konkret deine Sorge? Dass Sex zwischen Ehepartnern im Beisein von Zeugen stattfindet und diese Zeugen Anzeige erstatten, weil der Sex nicht einvernehmlich war, obwohl er das für die Ehepartner war? Hand aufs Herz: Wie wahrscheinlich ist das? Wie viele Anzeigen gab es denn bisher, weil Zeugen ehelichen Sex beobachtet haben?
    Das, was du hier aus deiner privaten Erfahrung heraus als „nicht einvernehmlich“ bezeichnest, hat nicht den kleinsten Hauch von „nicht einvernehmlich“. Das ist ein abgesprochenes Spiel zwischen dir und deinem Mann, das darauf beruht, dich deinem Mann zu verweigern, um seine (und deine) Lust noch mehr anzuheizen. Das steht nicht mal in der Nähe einer Vergewaltigung. Außerdem: Wo sind die Zeugen bzw. Ankläger, die ihn einer Vergewaltigung beschuldigen sollten? Wer beobachtet euch beim Sex und wer lässt sich danach die Personalien deines Mannes geben, um ihn anzuzeigen?
    Damit du dir vorstellen kann, um was es wirklich geht: Stell dir eine sexuelle Praktik vor, die du unter gar keinen Umständen ausüben möchtest. Ein Tabu in deinen Augen, unter dessen Ausübung es dich ekelt und schüttelt. Und genau DAS macht dein Mann mit dir – völlig rücksichtslos und möglicherweise sogar unter Nutzung oder Androhung von Gewalt. Jetzt hast du eine ungefähre Ahnung davon, wie sich eine Vergewaltigung anfühlt. Und es gibt keinen Grund, warum diese nicht auch in der Ehe strafbar sein sollte.

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    • Eigentlich wollte ich diese Diskussion gar nicht so sehr auf meine persönlichen Lebensumstände ausweiten. Dass es Beobachter und Denunzianten geben könnte, ist nicht auszuschließen.
      Der Link auf meinen alten Blogpost war nur ein Beispiel. Viele andere Fälle sind vorstellbar.
      Dabei möchte ich es jetzt belassen.

      Der Kern meiner Kritik ist, dass o.B.d.A. der Ehefrau kein Widerspruchsrecht gewährt wird. Die Eheleute sind somit der Willkür der Rechtsprechung ausgesetzt.

      Ein Tabu in deinen Augen, unter dessen Ausübung es dich ekelt und schüttelt. Und genau DAS macht dein Mann mit dir – völlig rücksichtslos

      Wäre diese Möglichkeit plausibel, hätte ich ihn gar nicht erst geheiratet.
      Das ist für einfach eine Frage der Eigenverantwortung – dass man sich bei einer so wichtigen Entscheidung wie einer Eheschließung im Vorfeld bereits darüber klar wird, auf was man sich einlässt, und dann auch die Konsequenzen seiner Entscheidung trägt.

      Und dennoch – auch nach einer Fehlentscheidung stehen als Optionen eine Anzeige (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädiging, .. – was halt im Einzelfall anwendbar ist) oder eine Trennung offen.

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      • Aurelie schreibt:

        Viele andere Fälle sind vorstellbar.
        In meinem Kommentar habe ich ja genau nach diesen Fällen gefragt. Denn wo kein externer Ankläger (sprich: Zeuge) vorhanden, da gibt es auch keine Anklage. Und spätestens da lässt sich dein Gedankenspiel mit massenhaften Anzeigen sehr gut entkräften. Es bleibt dir aber offen, die „vielen anderen Fälle“ kurz aufzuzeigen.

        Ja, die Ehe hat kein Widerspruchsrecht. Die Frage ist, ob das in diesem Fall entscheidend ist. Annahme: Es kommt zum Prozess, weil ein Zeuge ein Ehepaar beim nicht einvernehmlichen Sex beobachtet und angezeigt hat.
        Ehefrau: „Sex war einvernehmlich.“
        ​Ehemann: „Sex war einvernehmlich.“
        Zeuge: „Sex war nicht einvernehmlich.“
        Was glaubst du, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Ehemann verurteilt wird?

        Das ist für einfach eine Frage der Eigenverantwortung. (…) und dann auch die Konsequenzen seiner Entscheidung trägt.
        Anne, das ist – mit Verlaub – eine der zynischsten Bemerkungen, die ich jemals beim Thema Vergewaltigung gehört habe. Es ist die mangelnde Menschenkenntnis der Ehefrau, wenn sie in der Ehe vergewaltigt wird? Es liegt ihn ihrer Verantwortung, wenn sie nicht sämtliche Handlungen ihres Ehemannes auf Jahre im Voraus erahnen konnte? Lass dir deine Worte nochmal durch den Kopf gehen.
        Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung. Wer diese (zweifelsfrei) begangen hat, sollte strafrechtlich verfolgt werden. Und zwar nicht wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung (ernsthaft?!), sondern wegen dem Delikt, der begangen wurde.
        Wer seine Kinder schlägt, für den gelten ja auch keine gesonderten (milden) Gesetze.

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        • Imion schreibt:

          „Was glaubst du, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Ehemann verurteilt wird?“
          Sehr hoch.

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          • noamik schreibt:

            Ich halte sehr nahe Null dagegen. Wenn da nicht erschwerend irgendwelche Gutachten dazukommen die der Ehefrau faktisch die Fähigkeit zur Einwilligung absprechen versickert das schlicht schon beim Staatsanwalt.

            Die von dir weiter oben genannten 50% erfundenen Vergewaltigungen sind ein Kategorienfehler. Da in diesen Fällen ja die Frau behauptet es wäre nicht einvernehmlich gewesen, gibt es keinen einzigen Fall unter diesen 50% der mit dem hier diskutieren Problem etwas zu tun hätte. Lügen könnten Frauen und Männer übrigens schon immer, auch ohne dieses Gesetz. Und mit Ehe haben die 50% schon mal gar nichts zu tun, siehe auch z.B. den Fall Kachelmann vs enttäuschte Geliebte.

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        • Vielleicht gestehe ich einer Ehe einen höheren Wert zu als du.
          Aber wer eine Ehe freiwillig und nicht leichtfertig eingeht, geht damit auch eine – hoffentlich bewusste – Verpflichtung gegenüber dem Ehepartner ein.
          In einer guten Ehe ist gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich. Ist dem nicht so – ich habe das bereits in dem anderen Post mehrfach dargelegt – sollte man sich besser zügig trennen, anstatt es darauf anzulegen, den Ehepartner ins Gefängnis zu bringen.

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