Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.
19. Arbeitsschutz
Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes setzt die Lastenhandhabungsverordnung die Richtlinie 90/269/EWG um.
Danach muss die Leitmerkmalmethode durchgeführt werden, um die physische Arbeitsbelastung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten zu ermitteln.
Die internationale Norm ISO 11228 definiert das Handhaben von Lasten, und ist – wie bei aktuellen Normen üblich – nicht frei im Internet verfügbar.
Auf einer Seite für Arbeitssicherheit habe ich aber diese aufschlussreiche Tabelle gefunden:
Wirksame Last1 für Männer Lastwichtung Wirksame Last1 für Frauen Lastwichtung < 10 kg 1 < 5 kg 1 10 bis < 20 kg 2 5 bis < 10 kg 2 20 bis < 30 kg 4 10 bis < 15 kg 4 30 bis < 40 kg 7 15 bis < 25 kg 7 ≥ 40 kg 25 ≥ 25 kg 25 1 Mit der „wirksamen Last“ ist die Gewichtskraft bzw. Zug-/Druckkraft gemeint, die der Beschäftigte tatsächlich bei der Lastenhandhabung ausgleichen muss. Sie entspricht nicht immer der Lastmasse. Beim Kippen eines Kartons wirken nur etwa 50 %, bei der Verwendung einer Schubkarre oder Sackkarre nur 10 % der Lastmasse.
Für Frauen gilt also ein wirksamerer Arbeitsschutz. Sie müssen geringere Lasten bewältigen, als man Männern zumutet.
Dabei wird ignoriert, dass es auch kräftige Frauen und schwächliche Männer gibt.
In körperlich anstrengenden oder gefährlichen Berufen sind Frauen kaum vertreten.
Mit dieser Folge endet die Reihe über unterschiedliche Rechte.
Sollte ich wesentliche Punkte übersehen haben, würde ich mich über einen Hinweis freuen.
Gegebenfalls werde ich dann die Reihe ergänzen, auch falls sich die Rechtslage ändern sollte.
Ups…Kind fallen gelassen. :))
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Privat darfst du so große Lasten heben, wie du kannst und magst.
Beruflich sieht das anders aus, und das Risiko von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist vorhanden.
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Privat fragt einen aber nur einer selten. 😉
Ich denke mal, das Gesetz stammt noch aus Zeiten, wo die Arbeit oft sehr schwer war und Frauen auch „Männerarbeit“ verrichten mussten.
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Das Gesetz und die Normen mögen eine alte Grundlage haben, aber es scheint keinerlei Bestrebungen zu geben, die Bedingungen für Männer und Frauen aneinander anzugleichen.
Offenbar hat niemand etwas dagegen, den Männern die Schwerarbeit zu überlassen.
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Das stimmt. Wie die aktuelle, immer wieder aufkommende Renteneintrittssdiskussion zeigt.
Ich komme ja aus einem Handwerkerhaushalt. Völlig undenkbar, dass in einigen Berufen länger als 55 +/- gearbeitet wird.
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Das mit der Rente wird noch ein Drama geben.
Irgendjemand muss sie schließlich finanzieren.
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Wobei wir wieder bei den Müttern und dem Nachwuchs sind…
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Ja – es hängt alles irgendwie miteinander zusammen.
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Moin auch. Habe Rechte-Serie mit großem Interesse verfolgt. Hier muss ich als Fachkraft allerdings widersprechen.
1. Zunächst einmal verbietet das Arbeitsschutzgesetz in § 4 Punkt 8 Unterscheidungen zwischen den Geschlechtern (erlaubte Ausnahmen sind hier z.B. Regelungen aus dem Mutterschutz oder das Recht auf getrennte Nutzung von sanitären Anlagen).
2. Das Arbeitsschutzgesetz (hierbei konkretisiert in der Lastenhandhabungsverordnung) fordert den Arbeitgeber auf, die Belastungen durch Tragen, Heben, Schieben, usw. von Lasten für jeden Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen zu veranlassen, dass die Mitarbeiter nicht zu stark beansprucht werden. Dies geschieht in der Regel durch eine Gefährdungsburteilung gemäß § 5 ArbSchG.
Zur Beurteilung der Belastungen müssen moderne Erkenntnisse aus Technik und Arbeitsmedizin herangezogen werden. Diese finden sich (nicht nur) in ISOs oder ENen bzw. DINen. Ebenso als Erkenntnisquelle dienen z.B. die Veröffentlichungen des LASI, hier die LV9 (http://lasi-info.com/uploads/media/lv9.pdf). Die oben angezeigte Tabelle findet sich auf S. 35.
3. In der gleichen LV9 wird S. 36 angemerkt, dass es sich bei den Angaben nur um Durchschnittswerte handelt. Bei Alten, Jungen, Kleinen, Dicken, usw. muss man von anderen Zahlen ausgehen. Die Zugrunde gelegte Leitmerkmalsmethode geht übrigens von einer durchscnittlich 33% geringeren physischen Belastbarkeit von Frauen aus. Daher die geringeren Werte für die Durchschnittsfrau. Gleichstarke Frauen „dürfen“ selbstverständlich genausoviel belastet werden wie gleichstarke Männer (und bekommen dafür natürlich auch den gleichen Lohn *g*).
4. Aus der obigen Tabelle kann nicht geschlossen werden, dass Frauen nur 25 kg heben dürfen. Die Tabellen (es gehören noch mehrere dazu) sollen dem AG helfen, zu erkennen, welche Hilfsmittel (z.B. Ameisen, Kräne, usw.) zur Verfügung gestellt werden müssen, damit von der Arbeit keine individuelle (!) Gesundheitsgefahr ausgeht.
5. Die oben verlinkte „Seite für Arbeitssicherheit“ gehört zu einer Berufsgenossenschaft. Diese habenihr eigenes Regelwerk (DGUV und UVV), die primär nichts mit dem Arbeitsschutzgesetz zu tun haben. Die BGs sind durch das SGB VII ermächtigt. Wir sind hier also im Versicherungsrecht.
Gruß von einem Bediensteten der zuständigen Behörde.
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Danke für die Ergänzungen.
Ich bin da zugegebenermaßen nicht in allein Einzelheiten bewandert, und habe das Thema nur der Vollständigkeit halber aufgenommen.
Dass es da Unterschiede gibt, war mir klar, ich hatte allerdings angenommen, dass es leichter ist, eindeutige Belege zu finden.
1. Ist im Arbeitsschutzgesetz formuliert als
Was jetzt „zwingend geboten“ ist, liefert einen gewissen Interpretationsspielraum.
3.
Das ist interessant, werde ich mir merken.
Wie ist das aber im Falle eines Unfalles oder einer Erkrankung infolge zu hoher Belastung?
Wird die Berufsgenossenschaft (oder wer immer dafür zuständig ist) es akzeptieren, wenn eine Frau sich bei einer Last überhoben hat, die eigentlich „zu schwer“ für eine durchschnittliche Frau war, aber akzeptabel für einen Mann?
Muss der Arbeitgeber mit Schadensersatzforderungen oder sonstigen rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Kompliziertes Thema.
Und für schwangere Frauen gelten AFAIK noch verschärfte Regeln. Sie dürfen z.B. nicht (oder nur sehr eingeschränkt) mit bestimmten Chemikalien oder radioaktiven Stoffen zu tun haben.
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Cool, danke für die schnelle Freischaltung!
Die 33% habe ich tatsächlich von der oben verlinkten Wikipedia-Seite (ich weiß, sehr unseriös). Dort wird aber als Quelle auch eine LASI-Veröffentlichung genannt.
Dein Beispiel mit der Frau, die sich überhoben hat, ist nicht so einfach zu beantworten. Arbeitsunfälle werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft (die den Spaß ja auch bezahlen dürfen) und ggf. von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde untersucht. Dabei wird geprüft, warum das Opfer sich überhoben hat. Gab es falsche (oder keine) Anweisungen? Gab es keine Hilfmittel? Wurde Druck ausgübt? Hat das Opfer die Anweisungen ignoriert? Gab es niemand offensichtlich Stärkeren, der* das hätte erledigen können?
Hat der Arbeitgeber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt („Keine Ahnung, wie schwer das ist, MACH einfach“ oder „Stell dich nicht so an“), wird er schon mit einer Schadenersatzforderung der BG und einem Bußgeld der Behörde rechnen können (und evtl. auch mit einer Schmerzensgeldforderung des Opfers). Damit es so weit kommt muss aber wirklich was Schlimmes passieren (z.B. längere Arbeitsunfähigkeit).
Bei einer längerfristigen Berufsunfähigkeit durch die Arbeit (sprich: Berufskrankheit) wird es dann noch komplizierter.
So weit die Theorie. In der Praxis würden dann schon Sprüche kommen wie „warum hat das nicht einer der Kerle gemacht“ oder „typisch Frau, müssen sich immer beweisen und können’s dann doch nicht“.
Auch wenn das ArbSchG von 1996 ist (und seit dem immer wieder aktualisiert wurde) stammen die „mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende[n] Regelungen“ aus einer Zeit, in der Frauen manche Berufe nicht ergreifen konnten, weil sie als zu schwach galten (Polizeidienst, Nachtarbeit, usw.). Bei schwerer körperlicher Arbeit gilt: „darfst du nicht, weil du ne Frau bist“ ist unzulässig, „darfst du nicht, weil du klein und zierlich bist“ ist zulässig. Und für Aufsichtspersonen wie mich gilt: pass auf, was du sagst, sonst trifft dich der heilige Zorn der Gleichstellungsbeauftragten 😉
Und ja: bei Schwangeren gelten ganz andere Regeln; bei Jugendlichen (<18) übrigens auch.
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Ah ja, ich sehe schon, das ist eine Wissenschaft für sich.
Danke für deine Ausführungen.
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Okay, soviel also zur theoretischen gesetzlichen Grundlage und weiteren Regelwerken.
Mir fällt dazu gerade ein Beispiel aus der Praxis ein, leider nicht der selbst erlebten, aber einer m.E. glaubhaften Darstellung. Dazu hole ich mal ein wenig aus ( keine Sorge, es fängt zwar scheinbar off-topic an, kommt dann aber zum Punkt ).
Ich habe einige Jahre lang, wo immer im Netz der „Gender-Pay-Gap“-Unfug thematisiert wurde, nach konkreten Beispielen gefragt, nicht als einziger übrigens. Außer den allseits bekannten paar unterschiedlich bezahlten Bosspöstchen kamen insgesamt ganze 2 Antworten.
Beide von eher männerrechtlich engagierten Leuten, was ich lustich finde, denn eigentlich sollten die über die „Gap“ herumjaulenden und „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ skandierenden Feministen doch Beispiele nur so hervorsprudeln können, oder nicht?
Beispiel 1 sagte aus, daß in manchen behördlichen Institutionen manche Damen ( so ungefähr im mittleren Dienst, wenn ich mich recht erinnere ) etwas höher besoldet werden, als Männer in identischer Funktion/Position.
Beispiel 2 kam von einem Lagerarbeiter, in dessen Firma die Lageristinnen tatsächlich etwas niedriger entlohnt werden, als die Lageristen ( ich meine er gab irgendwas zwischen 10 u. 20 Cent pro Stunde an, kann mich aber täuschen ).
Aaaaber:
Die Damen brauchten nur bis max. 20 Kg wuppen, hatten eine max.-5-Tage/max.-40-Stunden-Woche und konnten problemlos auf halbtags wechseln ( was auch gern genutzt wurde ).
Von den Männer wurde erwartet, daß sie gefälligst den gesamten „Rest“ erledigten, w.h.:
Sie mußten Überstunden machen, am WE für spontane Einsätze zur Verfügung stehen ( z.B. der legendäre Laster, der sonst – resp. dessen Fahrer – dank Sonntagsfahrverbot erhebliche Zusatzkosten verursachen würde ) und selbstverständlich alles schleppen, was den Mädels zu schwer erschien.
Kurz: in Endeffekt schien die „Verdienst-Gap“ eher auf Seiten der Männer zu liegen, deren Mehrleistung durch die paar Cent mehr nicht, oder zumindest nicht vollständig, ausgeglichen wurde.
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Klar, in die Einkommensberechnung gehen ja so viele Faktoren mit ein, die man bei den Behauptungen über den Gender Pay Gap nicht mitberücksichtigt sind.
Ein Arbeitgeber wäre doch blöd, Männer teuer zu bezahlen, wenn Frauen die gleiche Arbeit tatsächlich billiger machen würden.
Meines Wissens gibt es einen nachweisbaren GPG nur in der Pornobranche, wo Frauen deutlich mehr Geld bekommen als Männer.
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Ja, meine obigen Ausführungen sind akademisch. In der Realität findet man in den letzten echten „Malocher“-Jobs wie Lageristen, Möbelpacker, Hoch-/Tiefbauer oder Müllentsorger so gut wie keine Frauen. Solche Situationen wie die beschriebene kenne ich abgeschwächt auch. Mich würde auch interessieren, ob es bei der Bundeswehr weibliche MG-Trupps oder Scharfschützen gibt.
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