Männer und Frauen haben unterschiedliche Rechte.
In der Kategorie „Rechte“ veröffentliche ich nach und nach Beiträge, die auf die einzelnen Punkte näher eingehen, und eine Diskussionsplattform bieten.
Alle Punkte beziehen sich auf die derzeitige Rechtslage in Deutschland.
Die Posts sind weder als Änderungsforderungen noch als Wertung intendiert. Sie stellen lediglich eine Beschreibung der aktuellen Gesetzeslage dar.
Diese Seite dient als Übersicht, und wird gelegentlich ergänzt.
1. Nacktheit in der Öffentlichkeit, 24. November 2015
2. Genitale Verstümmelung, 30. November 2015
3. Berufliche Förderung, 4. Dezember 2015
4. Familienrecht, 11. Dezember 2015
5. Wehrpflicht und Bundeswehr, Zivilschutz, 16. Dezember 2015, 11. November 2019
6. Folgen nicht-konsensualer Schwangerschaften, 18. Januar 2016
7. Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, 22. Januar 2016
8. Mutterschutz, Stillpausen, Elternzeit, 28. Januar 2016
9. Häusliche Gewalt, 10. Februar 2016
10. Förderungen und Vergünstigungen, 17. Februar 2016
11. Feststellung der Vaterschaft, 24. Februar 2016
12. Medizinische Versorgung, 2. März 2016, 16. April 2023
13. Sexuelle Selbstbestimmung, 15. März 2016
14. Renten- und Riesterversicherung, 30. März 2016
15. Gewaltschutzmaßnahmen, 4. April 2016, 16. April 2023
16. Öffentliche Toiletten, 11. April 2016
17. Blutspenden, 14. April 2016, Update 18. März 2023
18. Schutz und Fürsorge, 19. April 2016
19. Arbeitsschutz, 26. April 2016
20. Strafmaß nach Schwangerschaftsabbruch, 30. Mai 2018
21. Bildaufnahmen des Intimbereichs, 3. Januar 2021
22. Förderung arbeitsloser Frauen, 19. März 2023
23. Unterbringung asylbegehrender Frauen, 25. März 2023
Ich bin keine Juristin, und kenne mich selbst nur sehr oberflächlich mit Gesetzen aus.
Ich bemühe mich hier, eine möglichst vollständige Liste zu erstellen, und allgemein verfügbar zu machen, so dass sie auch als Referenz geeignet ist.
Wenn ich einzelne Punkte vergessen habe, oder unkorrekt darstelle, so liegt das nicht an bösem Willen, sondern an unzureichenden juristischen Kenntnissen.
Über zusätzliche Hinweise oder auch Berichtigungen würde ich mich freuen.
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Zum Thema häusliche Gewalt, das „Hilfetelefongesetz“:
http://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/
Offiziell dürfen dort auch zwar Männer anrufen. Aber vermutlich nur, weil man es technisch nicht wirklich unterbinden kann, dass sich auch männliche Opfer melden. An wen sich das Angebot jedoch tatsächlich richtet, lässt sich unschwer an den Formulierungen im oben verlinkten Gesetz erkennen.
In dem Gesetz steht übrigens auch ausdrücklich, dass die Hilfe für die AnruferInnen ausschliesslich durch weibliche Fachkräfte erfolgen soll.
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Danke. Das ist interessant, und ich kannte es bisher nicht.
Ich werde das Hilfetelefongesetz bei den passenden Einträgen berücksichtigen.
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Breakpoint, FYI: Link #5 ist defekt.
B20
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Oops .. danke für den Hinweis!
Habe ich soeben korrigiert.
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Zu den Rechten gehören als deren Kehrseite zwingend auch die Pflichten. Unterschlägt man sie, kommt man automatisch zu dem Zustand, wie wir ihn heute haben, das die eine Seite nämlich immer mehr Rechte einfordert, die dazugehörenden oder entsprechende Pflichten aber nichtmal dankend abzulehnen braucht.
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https://www.n-tv.de/mediathek/videos/Leben/Maenner-muessen-unfreiwillig-zur-Freiwilligen-Feuerwehr-article21381576.html
21. Männer können zur Teilnahme an der „freiwilligen Feuerwehr“ verpflichtet werden.
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Habe das bei Punkt 5 ergänzt.
https://auschfrei.wordpress.com/2015/12/16/rechte-5-wehrpflicht-und-bundeswehr/
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Das ist nicht ganz richtig. Der von Arne aufgegriffene Bericht von n-tv bezieht sich auf Schleswig-Holstein. Dort können prinzipiell alle Bürger (ab 18) verpflichtet werden:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/i1v/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=m&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BrandSchGSHV5P16&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Insofern kein Nachteil für Männer, wobei in dem behandelten Fall auffälliger weise nur Männer verpflichtet wurden.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht, ist mir nicht bekannt.
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IANAL, aber m.E. verstößt dies gegen das GG, nach dem ausdrücklich nur Männer zu Zivilschutzdiensten verpflichtet werden dürfen.
Muss einem nicht gefallen, steht aber so da.
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https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000300314
GG Art. 12:
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
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https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
GG Art. 12a:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Gesetze wurden von Juristen formuliert, nicht von Programmierern.
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Hallo Anne,
Art. 12a bezieht sich auf die klassische Wehrpflicht für Männer, die in der Bundesrepublik seit jeher auch durch Polizeidienst, bei der Feuerwehr/THW oder Ersatzdienst als Zivi abgeleistet werden konnte.
In dem Fall hier reden wir jedoch über die Verpflichtung in eine Pflichtfeuerwehr. Diese findet ausschließlich bei einem Mangel an (freiwilligen) Mitgliedern der örtlichen Feuerwehr statt.
Ein „nur für Männer“ gab es mal, wurde aber weg geklagt: „Sowohl eine Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer als auch eine Feuerwehrabgabe als Ersatzleistung verstößt mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1995 (Az.: BvR 403 u. 569/94) gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 GG […]“
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtfeuerwehr#Organisation
Das Urteil bezieht sich nur auf GG Art. 12 Abs. 2.
Zitat: „Da Art. 12 Abs. 2 GG – anders als Art. 12 a Abs. 1 GG im Hinblick auf die Wehrpflicht – eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen oder die Beschränkung bestimmter Dienstpflichten auf Männer nicht vorsieht, scheidet er als lex specialis zu Art. 3 Abs. 3 GG aus.“
Quelle: https://opinioiuris.de/entscheidung/3048
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