Rechte: 10. Förderungen und Vergünstigungen

Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.


10. Förderungen und Vergünstigungen

Bei diesem Thema geht es nicht um berufliche Förderung. Diese wurde bereits als Punkt 3 besprochen.
Es geht auch nicht um Vergünstigungen wie Frauensauna oder Frauenkino. Diese werden von privatwirtschaflichen Unternehmen finanziert, die dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung machen.

Es geht hier um all diese Vergünstigungen wie Frauenparkplätze oder Frauentaxis, die durch öffentliche Stellen – also durch den Steuerzahler – finanziert oder gefördert werden.
Da dies im Verantwortungsbereich der Länder oder Kommunen liegt, ist es schwierig einen allgemeinen Überblick zu bekommen. Deshalb nenne ich hier nur exemplarisch einige Bestimmungen.

Beispielsweise gilt in Baden-Württemberg die Garagenverordnung:

(8) In allgemein zugänglichen geschlossenen Großgaragen sind mindestens 10 vom Hundert der Stellplätze als Frauenparkplätze einzurichten. Diese sind ausschließlich der Benutzung durch Frauen vorbehalten. Frauenparkplätze sind in der Nähe der Zufahrten anzuordnen. Frauenparkplätze sind als solche zu kennzeichnen.

Ein anderes Beispiel ist, dass die Stadt Hannover zu jeder Fahrt im Frauentaxi einen Zuschuss gewährt.

Obwohl man dies auch zur berufliche Förderung zählen könnte, möchte ich dennoch den Girls‘ Day, bzw. Boys‘ Day, bei dem etwa in Bayern Jungen die Teilnahme verwehrt werden kann, bzw. diese einen geringeren Versicherungsschutz genießen, nicht unerwähnt lassen (zumal ich es beim Eintrag über berufliche Förderung nicht genannt habe).

Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur frauentypische Berufe kennenlernen. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben.

Der Zukunftstag ist mir ein persönliches Anliegen, für das ich mich auch im RL aktiv engagiere.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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26 Antworten zu Rechte: 10. Förderungen und Vergünstigungen

  1. gendercop schreibt:

    Ach da gibt es noch etliche Beispiele, besonders was Mode angeht (ein Parka für Mann kostet gerne doppelt bis 3 mal so viel wie einer für Frauen und das ist bei vielen Kleidungsstücken so, die momentanen heißbegehrten Air Jordan Sneaker kosten für Frauen generell 50Euro weniger, dann existieren noch die Women Only Parys in Discos und Clubs, wo ihnen oft noch der Eintritt und Getränk spendiert wird. Außerdem gibt es mittlerweile in jedem Fitnessstudio explizit Frauen Only Bereiche und Frauen Only Kurse. Für Mann, der den gleichen Beitrag leistet, wird also weniger Leistung angeboten (von dem Rollenbild das diese Unternehmer_innen haben, mal gar nicht zu reden.) Frau ist in den sozialen Netzwerken auch öfter von Produktschenkungen begünstigt durch Firmen. Die Liste ließe sich noch unendlich fortführen.

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    • Das hat aber alles nichts mit rechtlichen Regelungen zu tun.
      Privatunternehmen dürfen ihre Preise so gestalten wie sie wollen. Und die Kunden dürfen die Angebote annehmen, oder es bleiben lassen.
      Es lassen sich auch Produkte finden, bei denen die Frauenvariante teurer ist als das vergleichbare Produkt für Männer.
      Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, und wer z.B. nur wegen der Farbe mehr bezahlt, ist selbst schuld.

      Die im Text genannten Beispiele dagegen sind gesetzlich verankert. Die Kosten trägt der Steuerzahler.

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      • gendercop schreibt:

        Achso…demnach dürfte also nur institutionalisierte Diskriminierung Sexismus sein. Und selbst schuld…Victim Blaming. Auch nett.

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        • Ziel dieser Rechte-Reihe ist es, Unterschiede in den gesetzlichen Vorschriften möglichst sachlich zu dokumentieren.
          In jedem Eintrag geht es nur um einen konkreten Aspekt.

          Dass es noch viele weitere Unterschiede und Probleme – „Ungerechtigkeiten“, wenn man das so nennen will – gibt, stimmt natürlich. Aber die meisten davon sind jetzt hier off-topic und tragen lediglich zur Verwässerung des eigentlichen Themas bei.

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  2. Plietsche Jung schreibt:

    Wir haben ja sonst keine Probleme, nicht wahr ?

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  3. Irenicus schreibt:

    Das eigentlich perverse an Frauenparkplätzen ist folgendes
    „Seit den 1990er Jahren dokumentieren Studien, dass sich viele Frauen im öffentlichen Raum unsicher fühlen, da sie sexuelle Übergriffe und Gewalt fürchten. Dadurch schränkt sich ihre Bewegungsfreiheit ein: Aus Angst bedroht oder belästigt zu werden, meiden viele Frauen bestimmte Räume insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.“ (wikipedia zu Frauenparkplätzen)
    Das spannende daran ist aber, dass Frauen ja eben nicht häufiger von Gewalt im öffentlichen Raum betroffen sind als Männer, sondern genau im Gegenteil, Männer viel häufiger Opfer von Gewalt sind.
    Eigentlich müsste man, wenn überhaupt, Mänerparkplätze einrichten.

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  4. Irenicus schreibt:

    Die sind glücklicherweise mittlerweile meistens Familienparkplätzen oder „kleinkinderparkplätzen“ gewichen. zumindestens hier in meiner Gegend.

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  5. Michael Baleanu schreibt:

    In Dortmund:
    Die Diakonie bietet kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Frauen.
    Obdachlose Männer dürfen für 6,19 EUR/Nacht in einer Einrichtung der Stadt übernachten.

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  6. Anne Kowalsky schreibt:

    Sogenannte „Frauenparkplätze“ sind gut beleuchtete, an etwas belebteren Ecken gelegene Parkmöglichkeiten zum Schutze vor Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen. Sie bilden somit keinerlei „Vorteil“ für eine Frau,sondern resultieren aus der Tatsache,dass es an solchen Orten vermehrt zu Übergriffen gekommen ist. Welcher Vater wäre nicht froh,wenn es solche Parkeinrichtungen gibt,damit seine Tochter evtl.weniger der Gefahr eines Übergriffes ausgeliefert ist.!?

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    • Freilich wollen Eltern das Beste für ihre Kinder.
      Solche subjektiven Wünsche rechtfertigen aber keine allgemeinen, verbindlichen Regeln, die für alle gelten.
      Und genauso wie es überängstliche, überfürsorgliche Eltern gibt, gibt es auch o.B.d.A. Väter, die ihre Töchter zu selbstsicheren, lebenstüchtigen Menschen erziehen.

      Vor einiger Zeit wurde ein Bekannter in einer Tiefgarage überfallen, ausgeraubt, und zusammengeschlagen liegengelassen.
      Das kommt vor, und dauert wesentlich kürzer als ein erheblicher sexueller Übergriff, bei dem [der Täter|die Täterin] jederzeit damit rechnen müsste, dass jemand vorbeikommt.

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  7. Leserin Anna schreibt:

    Bei Frauennachttaxis geht es in erster Linie darum,dass Frauen aus Gründen der Sicherheit,um eine weibliche Taxifahrerin bitten können,da es immer wieder zu Belästigungen durch Taxifahrer kam. Die finanzielle Vergünstigung gibt es nur in einzelnen Städten.Auch ihr liegt der Schutz vor sexuellen Übergriffen auf nächtlichen Heimwegen zugrunde,welche Mädchen&Frauen nunmal leider befürchten müssen. Es ist mir ein Rätsel,wie auf dieser Homepage in derlei Präventionsmaßnahmen eine Benachteiligung hineininterpretiert wird.

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    • Wer selbst die Kosten trägt, darf sich als Taxifahrer raussuchen, wen er will. Die Kosten für Sonderwünsche jedoch der Allgemeinheit aufzubürden, ist dagegen nicht akzeptabel.

      welche Mädchen&Frauen nunmal leider befürchten müssen

      Niemand zwingt sie, sich zu fürchten.
      Wie muss man nur drauf sein, um Mädchen und Frauen völlig unbegründet Angst einzujagen, dabei gegen Männer zu hetzen, und als Kollateralschaden einen ganzen Berufsstand in Verruf zu bringen?
      Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen Übergriffs zu werden ist verschwindend gering. Die allermeisten Taxifahrer sind professionell, die allermeisten Männer sind anständig, und laufen viel eher Gefahr, einen gewalttätigen Angriff zu erleiden, oder zu Unrecht beschuldigt zu werden.

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