Rechte: 21. Bildaufnahmen des Intimbereichs

Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.


21. Bildaufnahmen des Intimbereichs
Am 1. Januar 2021 ist §184k StGB „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ in Kraft getreten. In der Öffentlichkeit ist die Thematik als „Upskirting“ bekannt, also das Fotografieren unter den Rock.
Bestraft wird demnach, wer

absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind

oder diese Aufnahmen anderen zugänglich macht.
Ausnahmen gibt es z.B. für Kunst und Wissenschaft.

Das neue Gesetz schützt zwar ebenso den Intimbereich von Männern, aber nur die „weibliche Brust“. Oben-ohne-Fotos von Frauen (und nach Gesetzeswortlaut auch von vorpubertären Mädchen) sind verboten, die von Männern erlaubt.
Beispielsweise bleiben auch Fotos des Schrittes eines bekleideten Mannes, um die Ansicht von „Manspreading“ dauerhaft festzuhalten, also straffrei.

Im gegenseitigen Einvernehmen hergestellte oder weitergegebene Aufnahmen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen, wobei dies ggf. bestimmt schwer zu beweisen ist.

Ergänzend zu erwähnen gibt es noch das Recht am eigenen Bild, und auch noch einige andere Gesetze, die mit Bildaufnahmen im Zusammenhang stehen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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4 Antworten zu Rechte: 21. Bildaufnahmen des Intimbereichs

  1. Plietsche Jung schreibt:

    Das „schwache“ Geschlecht muss geschützt werden. Stark und schlau sind neuerdings nur Frauen in der Werbung.

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  2. SG schreibt:

    In der ersten Fassung über die berichtet wurde hieß es: Wer *Frauen* unter dem Rock fotografiert..
    Ich habe darauf hin dem Justizministerium geschrieben dass das Sexismus sei, etc. Immerhin haben die zumindest das dann geändert.

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  3. NetReaper schreibt:

    Was ich halt immer sage:
    Wenn Frauen es zu spüren bekämen mit Männern gleichberechtigt zu sein würden es über 90% von ihnen überhaupt nicht aushalten.
    Dazu kommt noch der gesellschaftliche Konsens, mit Frauen besser und höflicher umzugehen als mit Männern.

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