Rechte: 4. Familienrecht

Die Liste mit den unterschiedlichen Rechten von Männern und Frauen wird als lose Folge von einzelnen Einträgen für jeden Punkt fortgeführt. Die Reihenfolge bedeutet keine Priorisierung oder Gewichtung, sondern ergibt sich aus der ursprünglich eher zufälligen Reihenfolge, wie ich sie in der Liste aufgeführt habe.
Da ich mich selbst nicht mit jedem Thema auskenne, werde ich mich nicht unbedingt an der Diskussion beteiligen.


4. Familienrecht

Hier geht es um Themen des Sorge-, Umgangs-, Scheidungs-, und Unterhaltsrecht, das strukturell Männer benachteiligt.
Die relevanten Gesetzestexte mögen geschlechtsneutral formuliert sein, in der Praxis ergibt sich dennoch eine Schieflage zu Lasten der Männer.
Beispielsweise werden gemeinsame Kinder bei Trennungen der Eltern von den Gerichten tendenziell den Müttern zugesprochen, mit der Folge dass Väter finanziell belastet werden, und die Mütter teilweise profitieren.

Nicht umsonst gibt es inzwischen zahlreiche Seiten, die sich mit Väterrechten befassen. Da ich selbst in dieser komplexen Thematik keinen Überblick habe, belasse ich es bei diesen wenigen Worten und verweise auf besser informierte Seiten.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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10 Antworten zu Rechte: 4. Familienrecht

  1. Kai V schreibt:

    Nun, im Sorgerecht sind Männer nicht nur strukturel sondern von Seiten des Gesetzgebers benachteiligt. Erst einmal ist, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, nur die Mutter Sorgeberechtigt. Väter schauen in die Röhre und können ja erstmal klagen! Das führt z. B. bei einem kleinen Kind dazu, das einige Entscheidungen schon längst getroffen sein können, ehe der Vater überhaupt mal Mitspracherecht hat.

    Ansonsten sind Gesetze natürlich meist neutral formuliert, doch wir wissen doch alle, ein Kind gehört zur Mutter… Deshalb bringt hier auch nur ein gesellschaftlicher Wandel etwas…

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    • Ja, das ist wohl so.
      Bloß lässt sich dieses übliche Vorgehen in der Rechtsprechung nur schwer nachweisen, da man auf keinen eindeutig formulierten Gesetzestext Bezug nehmen kann.

      Dieser Eintrag bezieht sich vorrangig auf (verheiratete) Paare, die sich trennen, und die sich daraus ergebenden Folgen.
      Rechtliche Unterschiede, die sich auf (ungeplante) Schwangerschaften beziehen, werden in einem der nächsten Einträge dieser Serie behandelt.

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  5. Plietsche Jung schreibt:

    Hier ein Beitrag, der deine Aussage bestätigt und den Irrsinn in der Rechtsprechung der Familiengerichte umfänglich bestätigt.

    https://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/sorgerechtsstreit-tochter-wird-von-vater-getrennt-clip

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  6. Pingback: Zum Wohle des Kindes | Wie es mir gefällt !

  7. Niki schreibt:

    Kann nur anekdotisch zum Thema beitragen. Ein RA der damals 20 Jahre Familienrechtler war, sagte mir mal:„ Familienrecht ist Frauenrecht. Als Mann hat man da immer schlechte Karten“

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